Firmenrechtsschutzversicherung, Streitwert / Gegenstandswert

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Der Streitwert wird auch als Gegenstandswert bezeichnet. Dieser wird in einigen Standardfällen durch das Gesetz vorgegeben und lässt dem Anwalt und dem Gericht keinen Spielraum bei der Gebührenfestlegung.

Anhand des Streitwertes wird mittels einer Formel eine Gebührenstufe ermittelt. Die erste Gebührenstufe für Anwaltskosten liegt bei 45,00 € für Streitwerte von 0,00 bis 500,00 €. Je nach entfalteter Tätigkeit kann der Anwalt diese Gebührenstufe nun mit einem Faktor multiplizieren, der sich aus der Art der Tätigkeit ergibt. Für ein gerichtliches Mahnverfahren beträgt dieser Faktor z.B. 1,5; für eine Klage bereits 2,5. Dazu kommen noch andere Kosten für Porti, Telefonate und Mehrwertsteuer.




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