Berufshaftpflichtversicherung, Unternehmensberater Schadenbeispiele

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Falschberatung

Bei der Investition in eine neue EDV-Anlage lässt sich eine Privatklinik von einem Unternehmensberater beraten. Kurz nachdem die Anlage angeschafft wurde, stellt sich heraus, dass diese ungeeignet ist. Eine aufwendige Umrüstung der angeschafften EDV-Anlage ist erforderlich. Hierbei entstehen Kosten in Höhe von 35.000 €, die von der Berufshaftpflichtversicherung des Unternehmensberaters übernommen werden.


Staatliche Förderprogramme

Ein Start-Up Unternehmen beauftragt einen Unternehmensberater als Unterstützung in der Gründungsphase. Hierbei unterlässt es der Unternehmensberater den Jungunternehmer auf staatliche Förderprogramme hinzuweisen. Nachdem der Unternehmer auf die Möglichkeiten der staatlichen Förderprogramme aufmerksam geworden ist, stellt dieser fest, dass die Fristen zur Beantragung bereits abgelaufen sind. Der Jungunternehmer richtet seine Schadensersatzforderung basierend auf entgangene Vermögensvorteile an die Berufshaftpflichtversicherung des Unternehmensberaters. Schadenhöhe 12.000 €.


Kontaminiertes Material

Für die Standortanalyse zur Errichtung einer neuen Produktionsanlage wird ein Beratungsunternehmen von einem Felgenhersteller beauftragt. Eine alte, ehemalige Kaserne wird zu einem Preis von 1 € angeboten. Ein entsprechendes Gebäudegutachten und Bodengutachten wurde jedoch nicht erstellt. Beim Abriss der alten Gebäude wird festgestellt, dass die Böden und Wände der Gebäude sowie das Erdreich mit Chemikalien kontaminiert sind. Die Beseitigung des kontaminierten Materials ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Die Berufshaftpflichtversicherung des Beratungsunternehmens musste für die Mehrkosten aufkommen. Schadenhöhe 2,5 Mio. €.