Krankenversicherung private, Heilmittel

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Versicherte der privaten Krankenversicherung haben einen Leistungsanspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln. Heilmittel sind Maßnahmen / Behandlungen, die durch einen Therapeuten erbracht werden und die den folgenden Bereichen zuzuordnen sind:

  • Physikalische Therapie,
  • Podologische Therapie,
  • Stimm-, Sprech- u. Sprachtherapie,
  • und Ergotherapie.

In den Heilmittel-Verzeichnissen der privaten Krankenversicherer (unterschiedlich) sind die erstattungsfähigen Leistungen und deren Höchsterstattungsbeträge ausgewiesen. Zur Verdeutlichung hier eine Verlinkung zum Heilmittelverzeichnis der Hallesche Nationale Krankenversicherung. https://www.hallesche.de/heilmittelverzeichnis-vv.pdf

Nicht selten überschreiten die Heilmittelerbringer mit ihrer Honorarforderung den vorgegebenen Rahmen des Versicherers. Eine vorab erfolgte Preisinformationen seitens des Therapeuten an den Versicherten schafft hier Abhilfe.


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Schlagwort: Heilmittel, Heilmittelbehandlung, Heilmittelverzeichnis