Photovoltaikanlagenversicherung
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die Allgemeinen Bedingungen der Elektronikversicherung bilden die Grundlage für den Versicherungsschutz der Photovoltaikanlagenversicherung. Zusätzlich finden die Besonderen Bedingungen, besondere Vereinbarungen und Klauseln in der Photovoltaikanlagenversicherung ihre entsprechende Anwendung. Bei der Photovoltaikanlagenversicherung handelt es sich um eine sog. Allgefahrendeckung. Somit ist alles versichert, was nicht explizit in den Versicherungsbedingungen oder bei Antragsstellung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.
Legende:
ist versichert | |
ist nicht versichert und nicht versicherbar |
Photovoltaikanlagen können nicht uneingeschränkt versichert werden, wie z.B.:
- Flachdachanlagen unter 3 Meter Höhe können oft nicht oder nur gegen Beitragszuschlag versichert werden
- Anlagen, die nicht nach VDE errichtet wurden, können nicht versichert werden
- Anlagen, die nach DIN 1055 errichtet wurden, können nicht versichert werden
- Anlagen, die durch den Versicherungsnehmer errichtet wurden, auch teilweise, können nicht versichert werden
- Anlagen auf landwirtschaftlichen Betrieben können nicht versichert werden
Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
(vormals 82205 Gilching)
Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
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