Bausparen, Mindestansparguthaben

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 8. April 2021, 18:08 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

In der Ansparzeit baut der Bausparer durch regelmäßige verzinste Einzahlungen Eigenkapital auf. Dabei muss mindestens eine festgelegte Summe erreicht werden. Dieses erforderliche Eigenkapital, das Mindestansparguthabenen, entspricht einem Prozentanteil der gesamten Bausparsumme (Ansparkapital und Darlehen). Meist ist ein Mindestansparguthaben von 30 bis 50 Prozent der Bausparsumme vereinbart.

Das Erreichen der Mindestansparsumme ist eine notwendige Voraussetzung für die Erlangung der Zuteilungsreife des Bauspardarlehens.



< zurück Einträge vorwärts >     Alle Einträge Bausparen anzeigen     zur Hauptseite 



Bim pim v02.png

















.-.-.-.