Berufshaftpflichtversicherung, Erfüllungsschaden
Version vom 24. März 2020, 06:40 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Sofern der Schuldner vertraglich zugesagte Leistungen nicht erbringt/einhält, der Vertrag also von ihm nicht erfüllt wird und der Auftraggeber hierdurch ein Schaden erleidet, ist ein Erfüllungsschaden entstanden.
Beispiel: Ein Auftrag wird in der vertraglich vereinbarten Zeit nicht rechtzeitig erfüllt. Der Auftraggeber hat Umsatzeinbußen.
Viele Haftpflichtversicherer schließen diese Erfüllungsschäden vom Schutz aus.