Krankenversicherung gesetzliche, freiwillige Versicherung

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Als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung kann sich der versichern, der keiner Versicherungspflicht unterliegt. Dies ist der Fall bei:

  • Personen, die freiberuflich oder selbständig tätig sind
  • Beamten
  • Studenten, die die Voraussetzungen zur studentischen Krankenversicherung nicht erfüllen
  • Personen, die schwerbehindert sind
  • Angestellte, deren Jahresbruttoeinkommen für XXX 2017 XXXX € über der Jahresararbeitsentgeltgrenze, Pflichtversicherungsgrenze liegt.

Grundsätzlich gilt, dass alle Personen, die die Zugangsvoraussetzungen zur privaten Krankenversicherung erfüllen, auch in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung eintreten können.


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