Krankenversicherung private, Transportkosten
Bei einer ambulanten Behandlung werden, je nach Tarif, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, die Kosten erstattet. Dies geschieht zum Beispiel
• bei einem Notfall oder der Erstversorgung nach einem Unfall,
• einer Gehunfähigkeit,
• bei einer Dialyse und Strahlen- /Chemotherapie.
Die Transportkostenübernahme erfolgt häufig nur bis zum nächstgelegenen Behandler. Auch werden Tarife angeboten die eine Begrenzung der Entfernung und auch der Transportmittelart vorsehen.
Bei einer Krankenhausbehandlung
Wird zwischen der Noteinlieferung ins Krankenhaus und der Verlegung in ein anderes Krankenhaus unterschieden.
Auch hier gibt es unterschiedliche Tarifangebote die den Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus vorsehen, eine Entfernungsgrenze und das Transportmittel begrenzen können.
Schlagwort: Transportkosten, Krankentransportkosten, Fahrtkosten, Noteinlieferung, Krankenhausverlegung