Unfallversicherung private, Eigenbewegungsschaden

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Nach den allgemeinen Vertragsbedingungen der privaten Unfallversicherungen liegt dann ein Unfall vor, „wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“.

D.h., knickt ein Jogger um und erfährt eine Schädigung, ist der Versicherer leistungsfrei. Gleiches gilt für Fußballer die einen Bänderriss erleiden. Diese Beispiele stehen für eine Vielzahl von Eigenbewegungsschäden. Der Versicherer ist zu keiner Leistung verpflichtet.


Vereinsversicherung tipp ohne.png Einige Versicherer schliessen das Risiko des Bewegungsschadens gegen Mehrprämie in den Schutz ein. Sehr zu empfehlen.


Siehe auch:
Unfallversicherung private, Definition Unfall
Unfallversicherung private, erhöhte Kraftanstrengung


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur privaten Unfallversicherung anzeigen     zur Hauptseite


Bim pim v02.png


















.-.-.-.