Inhaltsversicherung, Inventarversicherung
Die Inhaltsversicherung oder auch Inventarversicherung genannt, sichert die finanziellen Folgen aus einem versicherten Schadensfall ab. Unter die finanziellen Folgen versteht man die Kosten für Wiederbeschaffung oder Reparatur der beschädigten oder zerstörten Sache. Ist die Reparatur der beschädigten Sache nicht möglich, so wird der Neuwert der versicherten Sache erstattet.
Für Betriebe, die im handwerklichen Bereich tätig sind, mit vielen Maschinen und Werkzeugen oder Händler mit einem großen und teuren Lagerbestand an Waren und Vorräten ist die Inhaltsversicherung meist unverzichtbar.
- Die Inhaltsversicherung, Inventarversicherung bietet
- Schutz der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung inkl. aller Waren und Vorräte - Schutz vor Einbruch, Feuer und Elementarereignissen - dynamische Wertanpassung (Entschädigungssumme entspricht dem Neuanschaffungspreis der Betriebseinrichtung)
- Inhaltsversicherung, versicherte Sachen
- Im Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung sind die technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet. D.h. alle beweglichen Sachen, soweit der Versicherungsnehmer - - - Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben hat.
- Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers.
- Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.
- Inhaltsversicherung, versicherte Gefahren und Risiken
- Der Leistungsumfang der Inhaltsversicherung lässt sich nach den individuellen Bedürfnissen zusammen stellen. Die nachfolgenden Leistungsbausteine sind wählbar:
- Feuer
- Leistungswasser – Rohrbruch, Nässeschäden
- Sturm/Hagel
- Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus
- Elementarereignisse
- Schäden durch innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen
- Glasbruch
- unbenannte Gefahren
- dynamische Wertanpassung
Inhaltsversicherung, Leistungsübersicht
Risiko | Ersatz der Schäden aufgrund | Zusätzlich wird übernommen |
---|---|---|
Feuer | Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall/Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung | Aufräumungsarbeiten, Abbrucharbeiten, Feuerlöschkosten, Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen |
Einbruchdiebstahl, Raub | Einbruchdiebstahl, Raub innerhalb des Gebäudes oder auf dem Transportweg, Vandalismus nach einem Einbruch | Beseitigung von Gebäudebeschädigungen, Schloßänderungskosten |
Leistungswasser | Bestimmungswidriger Wasseraustritt aus: Zu- / Ableitungsrohren der Wasserversorgung, Heizungsanlagen mit Warmwasser/Dampf, Wasserlöschanlagen, Sprinkleranlagen | |
Sturm, Hagel | Sturm/Hagel unmittelbar herumgeschleuderte Gebäudeteile, Gegenstände, Bäume | Folgeschäden durch niederreissen/aufräumen |
Glasbruch | Aussen- und Innenverglasung der selbst genutzten Räume und Einrichtung, Glaskeramikkochflächen, Aquarien, Terrarien, künstlerisch bearbeitete Glas-, Scheiben/Plattenspiegel, Glasbausteine/Profilbaugläser, Lichtkuppeln, Werbeanlagen | Keine Kostenbegrenzung für Notverglasungen/Notverschalungen, Entsorgungskosten, Kosten für Gerüst und Kran, Erneuerung von Anstrich, Malerein, Schriften, Folien, Schäden an der Umrahmung, Kosten für die Beseitigung von Hindernissen |
Elementarereignisse | Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen |
- Inhaltsversicherung, Kostenfreie Leistungsergänzungen
- keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung
- Keine Anrechnung einer Unterversicherung
- Ausstellungsware im fremden Eigentum
- Artztaschen und Arztkoffer zum Zeitwert
- Firmenschilder und Praxisschilder
- Sachen, die vorübergehend verliehen oder vermietet werden (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe wie z.B: Geschirr oder Besteck, jedoch keine Wertsachen)
- Eigentum von Gästen in Beherberungsbetrieben
- Inhaltsversicherung, Versicherungsort
Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort (= die im Versicherungsschein bezeichneten Geschäftsräume und Lagerräume) Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und Zeitraum automatisch mitversichert.
- Besonderheiten für die Risiken Feuer, Leitungwasser und Sturm/Hagel
- An der Aussenseite des Gebäudes angebrachte Sachen, für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt
- Zelte, Pavillions, Bewirtungsmöbel im Freien auf dem versicherten Grundstück (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe)
- Besonderheiten für das Risiko Feuer
- Schäden aufgrund einer Implosion sind versichert
- Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität
- Seng- und Schmorschäden
- Beschädigung von elektrischen Leitungen durch Tiere
- Schäden durch innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung
- Verderb von Lebensmitteln in Tiefkühlgeräten beim Ausfall der öffentlichen Stromversorgung
- Verderb von Medikamenten in Kühlgeräten beim Ausfall der öffentlichen Stromversorgung
- Besonderheiten für die Risiken Einbruchdiebstahl und Raub
- Diebstahl von Bewirtschaftungsmöbeln
- Aufwendungen für Gebäudeschäden nach einem Einbruchsversuch
- Einfacher Diebstahl von Sachen (z.B. in Vitrinen und Schaufenster ohne dass der Täter das Gebäude betritt)
- Edelmetalle als Vorräte und Waren (gilt für Zahnarztpraxen und Dentallabors)
- Sachen auf Baustellen im verschlossenen Bauwagen, Container, Räumen, Rohbauten – ohne Wertsachen – (gilt für Handwerksbetriebe)
- Automaten an und in der Aussenmauer
- Diebstahl von Geschäftsfahrrädern und Segways
- Besonderheiten für das Risiko Leitungswasser
- Regenwasserfallrohr innerhalb des Gebäudes (der Wasseraustritt gilt als Leitungswasserschaden)
- sonstige Bruchschäden an Armaturen (wenn diese vom Versicherungsnehmer eingebracht wurden)
- Inhaltsversicherung, zusätzliche Leistungen im Rahmen der Schadenbehebung
- Beseitigen von Beschädigungen an Vitrinen, Schaukästen und Gebäude
- Mehrkosten für Anschaffung von umweltschonenden Hauswirtschaftsgeräten- Mehrkosten durch Technologiefortschritt
- Eigenregiekosten ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro
- Provisorische Sicherungsmassnahmen
- erforderliche Rückreisekosten für den Versicherungsnehmer ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro
- Kosten für den Mehrverbrauch von Wasser und Gas
- Kosten für die Verkehrssicherung
- Sachverständigenkosten
- Besonderheiten für das Risiko Feuer
- Freiwillige Zuwendungen für die Brandschutzhelfer
- Besonderheiten für das Risiko Einbruchdiebstahl
- Schloßänderungskosten an Türen als Folge von Einbruch / Raub
- Schlüsselversicherung für Tresorräume und Spezialbehälter
- Bewachungskosten
- Inhaltsversicherung, Ermittlung der Versicherungssumme
- Alle Werte der kaufmännischen und technischen Einrichtungen sowie Waren und Vorräte ergeben die Versicherungssumme.
- Inhaltsversicherung, Unterversicherung und Überversicherung
Die richtige Ermittlung der Versicherungssumme in der Inventarversicherung ist elementar, denn anhand dieser erfolgt die Ermittlung des Beitrages. Insbesondere im Schadensfall ist die korrekte Versicherungssumme entscheidend. Im schlechtesten Fall kann es zu einer Unterversicherung kommen. Dies bedeutet, dass der Wert des Inventars deutlich höher ist als die Versicherungssumme. Im Schadensfall erfolgt dann ein Abzug im Verhältnis der Unterversicherung von der Schadenshöhe.
Bei der Übersicherung liegt der Wert des Inventars deutlich unter der Versicherungssumme. Mit der Folge, dass zu viel an Beirägen für die Inventarversicherung bezahlt wird. Im Schadensfall richtet sich die Höhe der Schadenszahlung nach dem Neuwert der versicherten Sache und nicht nach der zu hoch festgelegten Versicherungssumme. Der gesetzliche Hintergrund besteht durch das sog. Bereicherungsverbot.
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.