Gebäudeversicherung private, Leitungswasserversicherung
Die Leitungswasserversicherung ist ein Bestandteil der privaten Gebäudeversicherung – Wohngebäudeversicherung.
- Versicherungsschutz der Leitungswasserversicherung
Der Versicherungsschutz der Leitungswasserversicherung wird maßgeblich bestimmt, wo sich die schadenverursachende Wasserleitung befindet. Grundsätzlich sind Rohre innerhalb des Gebäudes mitversichert, hierzu zählen:
- Rohre der Wasserversorgung – Zu- und Ableitungsrohre sowie damit verbundene Schläuche
- Rohre der Warmwasser- oder Dampfheizung
- Rohre von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen
- Rohre von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
- Kein Versicherungsschutz in der Leitungswasserversicherung
- Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Rohre, die Bestandteile von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
- Versicherungsschutz bei frostbedingten Schäden
Es besteht Versicherungsschutz bei frostbedingten Schäden an den nachfolgenden Installationen:
- Waschbecken
- Spülklosetts
- Badeeinrichtungen
- Heizkörper
- Heizkessel
- Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungsanlagen, Dampfheizungsanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpenanlagen oder Solarheizungsanlagen
- Versicherungsschutz für weitere Rohre
Die nachfolgenden Rohre sind oftmals nur gegen Beitragszuschlag oder in hochwertigen Versicherungsprodukten im Versicherungsschutz beinhaltet:
- Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes
- Zuleitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks
- Ableitungsrohre der Wasserversorgung außerhalb des Gebäudes
- Nicht versicherte Schäden in der Leitungswasserversicherung
Für den Versicherungsschutz der Leitungswasserversicherung ausschlaggebend ist, dass das Wasser bestimmungswidrig ausgetreten ist. Daher sind die Schäden ausgeschlossen, die im Zusammenhang stehen mit:
- Reinigungs-, Regen- und Planschwasser
- Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen und weiteren mobilen Gefäßen
- Schwamm- Öffnen der Berieselungsanlage / Sprinkleranlage aufgrund eines Brandes
- Beitragshöhe zur Leitungswasserversicherung
- Die Beitragshöhe zur Leitungswasserversicherung ist von den nachfolgenden Faktoren abhängig:
- Alter des Gebäudes
- Genaue Adresse des zu versichernden Gebäudes
- Wohnfläche des zu versichernden Gebäudes
- Gebäudeausstattung des zu versichernden Gebäudes
- Anzahl an Geschossen und Wohneinheiten des zu versichernden Gebäudes
- Unterkellerung des zu versichernden Gebäudes
- Bauweise des zu versichernden Gebäudes
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Schlagwort: Immobilienversicherung, Wasserschaden .-.-.-.