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- Bauleistungsversicherung eine Pflichtversicherung?
- Es besteht keine Pflicht eine Bauleistungsversicherung abzuschließen, sinnvoll, ratsam ist es allemal. Geht der Hausbau mit einer Finanzierung einher, verlangt der Kreditgeber i.d.R. den Abschluss der Bauleistungsversicherung.
- Bauleistungsversicherung, wer versichert ist
- Entweder ist es der Bauherr oder der Generalunternehmer und alle die am Bauprojekt beteiligt sind, also auch Subunternehmer.
- Bauleistungsversicherung, Beitragszahler
- Dies hängt von der Vereinbarung zwischen dem VN und den Unternehmen ab. Die Kosten können auch auf alle Baubeteiligten umgelegt werden.
- Bauleistungsversicherung Vertragsdauer
- Die Vertragslaufzeit endet mit Ablauf der Bauzeit, spätestens nach zwei Jahren. Mit Bezugsfertigkeit oder Gebrauchsabnahme endet die Versichererhaftung. Kommt es zu Verzögerungen der Bauarbeiten, teilen Sie dies der Versicherungsgesellschaft mit, so kann eine Verlängerung der Laufzeit vereinbart werden.
- Bauleistungsversicherung Leistungsinhalte
- - Diebstahl von Teilen, die mit dem Gebäude fest verbunden sind,
- - Glasbruch der fest eingebauten Verglasung bis zur Objektfertigstellung,
- - Grundwasserschäden,
- - Aufschwimmen des Gebäudes,
- - Hochwasserschäden
- - Austretendes Leitungswasser,
- - Elementarschäden, wie z.B. Sturm, Hagel, Starkregen,
- - Fahrlässigkeit und Böswilligkeit der ausführenden Baufirmen,
- - auf der Baustelle lagernde Fertigteile,
- - Aufräumkosten im Schadensfall,
- - Kosten einer Schadensuche,
- Bauleistungsversicherung mit Selbstbehalt
- - Der Selbstbeahlt bewegt sich je nach Tarif zwischen 150 und 500 Euro.
- Leistungsausschlüsse der Bauleistungsversicherung
- - Konstruktionsfehler,
- - Materialfehler,
- - fahrlässige, böswillige und vorsätzliche Handlungen,
- - Leistungsmängel durch der am Bau beteiligten Firmen,
- - Diebstahl von Baumaterial auf dem Baugrundstück
- - Schäden durch „normale“ Witterungseinflüsse,
- - Feuer und Brand - nur versichert durch eine Feuerrohbauversicherung.
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Nicht versichert sind Schäden durch Brand, Blitze, Explosionen und Flugkörper. Diese Risiken können und werden i.d.R. über die Feuerrohbauversicherung kostenfrei mitversichert. Die Feuerrohbauversicherung wird dann mit der Beendigung der Bauphase in die Gebäudeversicherung übergehen. .
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- Ermittlung der Versicherungssumme, Faktoren die berücksichtigt werden
- - Baukosten,
- - Grundstücks- und Erschließungskosten,
- - geschätzte Handwerkerrechnungen,
- - notwendige Baustoffe,
- - notwendige Fertigbauteile
- - Kosten für Aussenanlagen, wie z.B. Zuwege und Wegbefestigungen,
- - vorgesehene Eigenleistungen,
- - Keine Berücksichtigung finden:
- - Kosten für die Gartenanlagen, wie z.B. Pflanzen und Sträucher,
- - Baunebenkosten, wie z.B. Honorare für Architekten, Baustatiker, Notare, usw.
- Kosten einer Bauleistungsversicherung Beitragshöhe
- Die Beitragshöhe richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme.
- Schadenbeispiele Bauleistungsversicherung
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D - 82211 Herrsching
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