Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Reitbeteiligung

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Das Risiko einer Reitbeteiligung fällt nicht unter das Fremd- u. Gastreiterrisiko. Die dauernde Reitbeteiligung wird von der Rechtsprechung als Mithaltereigenschaft eingestuft, somit besteht bei vielen Haftpflichtversicherungen keine Leistungspflicht des Versicherers.

Die ständige Reitbeteiligung kann in eine vorhandene Haftpflicht Police kostenfrei mitversichert werden


und genießt dann den gleichen Versicherungsschutz wie der versicherte Pferdehalter selbst, da sie zu den mitversicherten Personen gehört. 

Mitversicherte Personen können aus dem Vertrag allerdings keine eigenen Schäden geltendmachen. Dies hat zur Folge, dass die Schäden, die der Reitbeteiligung durch das Pferd entstehen, nicht durch die Versicherung ersetzt werden.