Unfallversicherung private, Obliegenheiten

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 25. Juni 2017, 06:38 Uhr von Smieskol (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ * '''Vorvertragliche Anzeigepflicht'''<br /> Es sind wahrheitsgemäße Angaben zur versichernden Person zu machen: - Berufs- und Tätigkeitsmerkmale ("Gefahr…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
  • Vorvertragliche Anzeigepflicht

Es sind wahrheitsgemäße Angaben zur versichernden Person zu machen: - Berufs- und Tätigkeitsmerkmale ("Gefahrengruppen");

- Gesundheitszustand und Vorschäden;

- bereits bestehender Versicherungschutz.


  • Anzeigepflicht während der Vertraglaufzeit

- Treten während der Vertragslaufzeit Veränderungen ein, ist dies dem Versicherer anzuzeigen.
- Auch der Abschluss einer weiteren Unfallversicherung ist dem Versicherer bekanntzugeben.

- es besteht die Anzeigepflicht und Auskunftspflicht nach Eintritt des Versicherungsfalls.

  • Anzeigepflicht, Auskunfstpflicht, Schadenminderungspflicht im Schadenfall

- Der Unfall ist unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen,
- ein Arzt ist hinzuzuziehen.
 - Es hat eine wahrheitsgemäße Ausfüllung und Zustellung der Unfallanzeige zu erfolgen

- es sind Auskünfte über zusätzlich angeforderte sachdienliche Hinweise zu geben

- Das Einverständnis zur Arztprüfung durch die Versicherungsgesellschaft hat zu erfolgen

- die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ist geben

- Der Tod einer versicherten Person muss innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer angezeigt werden.

Ist in der Unfallpolice eine "Übergangsleistung" vereinbart, sind hier auch bestimmte Fristen zu beachten.