Versicherungssparten, Spartentrennung

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Das Gesetz schreibt vor, dass die Versicherer jeweils in eigenständigen Unternehmen (als AG, VVaG oder öffentlich rechtliches Unternehmen) die Sparten

Lebensversicherungen,
Krankenversicherungen sowie
Schaden- Unfallversicherungen und Rechtsschutzversicherungen (werden auch als Kompositversicherer bezeichnet)

betreiben müssen.


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