Sportunfähigkeitsversicherung
Version vom 8. April 2022, 10:46 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Sportunfähigkeitsversicherung
Gegen Sportunfähigkeit sind i.d.R. alle Berufssportler versicherbar, dies gilt für alle Sportarten.
Als Berufssportler gilt, der seinen Lebensunterhalt zu mehr als 50 % mit dem Sport verdient.
- Versicherungsschutz besteht, wenn der/die Versicherte während der Vertragslaufzeit durch Krankheit oder Unfall
- ⚠️ zweifelsfrei sportunfähig wird. Dies bezieht sich auf die in der Police genannte Sportart.
- Versicherbar sind bei 100% Iger Sportunfähigkeit oder dem Unfalltod
- - eine Einmalzahlung,
- - eine monatliche Rente,
- - eine Unfalltodesfallleistung.
- Versicherungssumme
- Die Deckungs-, Versicherungssumme wird zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer vereinbart und beträgt i.d.R. maximal das 5 Fache des Jahresgehalts.
- Beiträge
- Steuerliche Behandlung der Beiträge
- Die Beiträge zur Sportunfähigkeitsversicherung werden nicht den Werbungskosten, zugerechnet, so lautete ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (Az.: 10 K 2192/17).
- Die Begründung, es sind auch private und nicht nur berufliche Risiken versichert. Die Beiträge sind als Sonderausgaben zu berücksichtigen. ⚠️ Revision wurde zugelassen.