Krankenversicherung private, Garantiezins
Das Bundesfinanzministerium legt den Zinssatz (Höchstrechnungszins, Höchstzinssatz) fest, den die Krankenversicherer bei der Berechnung der Deckungsrückstellungen maximal in Ansatz bringen dürfen.
Für die private Krankenversicherungen beträgt der Garantiezins gemäß Kalkulationsverordnung für das Jahr 2022 3,5 %
Begriff Garantiezins
In der privaten Krankenversicherung ist der garantierte Rechnungszins die vom Versicherungsunternehmen vertraglich zugesagte Mindestverzinsung. Dieser Garantiezins gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Nach Abzug von Verwaltungskosten und Vertriebskosten werden die Zinsen dem Versicherungsnehmer auf dem Sparanteil seiner Beiträge gutgeschrieben.
Für jeden Versicherten werden beim Versicherer sog. Altersrückstellungen gebildet. Dieses Kapital wird angelegt und verzinslich angesammelt. Dabei beläuft sich der Garantiezins auf höchstens 3,5 %. Diese garantierten Zinseinnahmen werden wie gezahlte Beiträge betrachtet und werden als Kalkulationsgrundlage für den Tarifbeitrag verwendet.
Überzinsen
Zinserträge über den Garantiezins hinaus stehen zu mindestens 90 % den Versicherten zu. Der Zinsanteil wird Überzins genannt und den Altersrückstellungen gutgeschrieben. Somit beeinflusst der Überzins die Beitragshöhe des Versicherungsnehmers im Alter. Der Überzins kann sich auch auf die Höhe der Beitragsanpassungen auswirken.
Garantiezins / Überzins / Beitragsentwicklung
Der Rückgang der Zinsen wirkt sich direkt auf die Höhe der Beiträge bei den Versicherten aus. Je höher die Zinserträge der Versicherer sind, desto geringer sind die Tarifbeiträge für die Versicherten. Wird hingegen der Rechnungszins gesenkt, erfolgt eine Beitragserhöhung für die Versicherten. Die erforderlichen Mittel müssen daher aus Versicherungsbeiträgen oder Zinserträgen erwirtschaftet werden. Eine verringerte Verzinsung hat für Neukunden zur Folge, dass die Beiträge zunächst erhöht sind. Um die gleichen Altersrückstellungen bilden zu können, muss ein größerer Betrag zurückgelegt werden.
Siehe auch:
Höchstrechnungszins / Entwicklung
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