Sportunfähigkeitsversicherung
Version vom 24. März 2021, 08:51 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Gegen Sportunfähigkeit sind i.d.R. alle Berufssportler versicherbar, dies gilt für alle Sportarten.
Als Berufssportler gilt, der seinen Lebensunterhalt zu mehr als 50 % mit dem Sport verdient.
- Versicherungsschutz besteht, wenn der/die Versicherte während der Vertragslaufzeit durch Krankheit oder Unfall zweifelsfrei sportunfähig wird. Dies bezieht sich auf die in der Police genannte Sportart.
- Versicherbar sind bei 100% Iger Sportunfähigkeit oder dem Unfalltod
- eine Einmalzahlung,
- eine monatliche Rente,
- eine Unfalltodesfallleistung.
- Versicherungssumme
Die Deckung-, Versicherungssumme wird vereinbart und beträgt i.d.R. maximal das 5 fache des Jahresgehalts.