Privatrechtsschutzversicherung, Erbrechtsschutzversicherung
Version vom 19. Januar 2021, 10:39 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
XXX
Die Privatrechtsschutzversicherung enthält i.d.R. lediglich eine erste anwaltliche Beratung in Sachen Erbrecht.
Sollte ein Rechtsstreit zu befürchten sein, sollte das Erbrecht umfassend versichert werden.
⚠️ Der Erblasser muß vor dem Vertragsabschluss noch am Leben sein.
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-