Unfallversicherung private, Insektenstich
Ein Insektenstich oder auch Insektenbiss ist dem Grunde nach der Versicherungsdefinition kein Versicherungsfall und somit nicht leistungspflichtig. Etliche Versicherer bieten über die Infektionsklausel aber hierfür Versicherungsschutz, wenn eine anhaltende gesundheitliche Beeinträchtigung auftritt. Ein Zeckenbiss kann ggf. als Unfall gelten und den Leistungsfall auslösen. Die Abgrenzung zwischen dem Zeckenstich oder Biss oder einer chronischen Erkrankungen führt häufig zu Streitfällen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer.
OLG Nürnberg - Az. 8 W 2040/14
OLG Koblenz - Az. 10 U 228/11
👁 Siehe auch: Eigenbewegungsschaden
Schlagwort: Unfallversicherung private, private Unfallversicherung, wann liegt ein Unfall vor, Unfalldefinition, Unfallbegriff
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur privaten Unfallversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.