Betriebshaftpflichtversicherung, Erfüllungsschaden
Version vom 11. Juli 2018, 06:33 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Wird eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht, spricht man von einem Vertragserfüllungsschaden oder auch von Erfüllungsfolgeschäden.
Beispiel: Ein Programmierauftrag wird nicht in der vereinbarten Zeit abgeschlossen. Der Auftraggeber erleidet hierdurch Umsatzrückgänge.
Die überwiegende Zahl der Versicherer schliessen Haftpflichtansprüche auf Grund von Erfüllungsschäden aus, nur einige wenige ein.