Betriebshaftpflichtversicherung, Forderungsausfallsdeckung

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Im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit musste nahezu jedes Unternehmen bereits Forderungsausfälle finanzielle verkraften. Um einen Forderungsverlust von 20.000 Euro auszugleichen, muss bei einer Umsatzrendite von 5 % ein weiterer Umsatz von rund 400.000 Euro erwirtschaftet werden. Insbesondere beim Export von Waren und Dienstleistungen sind Eigentumsvorbehalte oder Pfandrechte rechtlich meist nicht durchsetzbar bzw. einklagbar.


  • Versicherungsumfang


  • Übernahme von Kreditprüfungsaufgaben und Kreditüberwachungsaufgaben
  • Übernahme des Mahnverfahrens und Inkassos
  • finanzieller Ausgleich im Schadensfall


  • Versichert werden können

- Forderungen aus Warenlieferungen - Forderungen aus Werkleistungen - Forderungen aus Dienstleistungen - Forderungen aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen - Fabrikationsrisiken aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen - weltweiter Versicherungsschutz (mit Ausnahme politisch instabiler Staaten)


  • Kosten / Berechnungsgrundlage der Forderungsausfalldeckung

- Gesamtjahresumsatz des zu versichernden Unternehmens - individuelle Risikosituation, insbesondere betriebliche Tätigkeit

Schlagwort:

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