Rentenversicherung gesetzliche, Mütterrente
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Mit dem Begriff Mütterrente wird die bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten, die vor 1992 geboren wurden, bezeichnet. Dies betrifft die Mütter wie auch die Väter. Entscheidend ist, bei wem die Kindererziehungszeiten im Rentenversicherungskonto geführt werden. Es wurde ein Jahr Kindererziehungszeit angerechnet. Ab 01-07-2014 kann ein zusätzliches Jahr angerechnet werden. Hierdurch werden ggf. die Altersrente, die Erwerbsminderungsrente u. Hinterbliebenenrente erhöht.
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