Photovoltaikanlagenversicherung

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Die Allgemeinen Bedingungen der Elektronikversicherung bilden die Grundlage für den Versicherungsschutz der Photovoltaikanlagenversicherung. Zusätzlich finden die Besonderen Bedingungen, besondere Vereinbarungen und Klauseln in der Photovoltaikanlagenversicherung ihre entsprechende Anwendung. Bei der Photovoltaikanlagenversicherung handelt es sich um eine sog. Allgefahrendeckung. Somit ist alles versichert, was nicht explizit in den Versicherungsbedingungen oder bei Antragsstellung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.


Legende:

Haken gruen.png
  ist versichert
Minus rot.png
  ist nicht versichert, versicherbar
Plus gelb.png
  ist gegen Mehrbeitrag versicherbar, erweiterbar


Risiken / Gefahren / Schäden / Kosten versichert / nicht versichert
Beispiel
Haken gruen.png
Beispiel Beispiel
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