Hausratversicherung, Schadensmeldung
Version vom 24. Oktober 2016, 11:03 Uhr von Lokseims (Diskussion | Beiträge)
Hausratversicherung, Schadensmeldung
XXX
Bei Einbruch, Einbruchdiebstahl und Raub ist immer sofort die Polizei und bei Feuer die Feuerwehr zu benachrichtigen!
Ansonsten gefährden sie Ihren Versicherungsschutz.
Schlagwort: