Unfallversicherung private, Gliedertaxe / verbesserte Gliedertaxe

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Die Unfallversicherungs-Gliedertaxe dient der Leistungseinordnung und Bestimmung der Entschädigungshöhe. Von der vereinbarten Invaliditäts-Versicherungssumme werden die % Sätze als entschädigung zu Grunde gelegt. Die allgemeine Gliedertaxe beinhaltet die Basisleistungen. Die verbesserte Gliedertaxe erbringt mehr Leistung. Für spezielle Berufe gibt es auch gang spezielle Taxen, wie z.b. für einen Zahnarzt und viele weitere Berufe.

versichert ist bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit normale Gliedertaxe verbesserte Gliedertaxe
eines Auges
50,00 %
60,00 %
beider Augen
100,00 %
100,00 %
des Geruchs
10,00 %
20,00 %
des Geschmacks
5,00 %
20,0 %
des Gehörs auf einem Ohr
30,00 %
45,00 %
des Gehörs auf beiden Ohren
60,00 %
90,00 %
der Hand im Handgelenk
55,00 %
75,00 %
des Daumens
20,00 %
30,00 %
des Zeigefingers
10,00 %
20,00 %
eines anderen Fingers
5,00 %
10,00 %
der Stimme
0,00 %
100,00 %
eines Armes im Schultergelenk
70,00 %
80,00 %
eines Armes bis oberhalb des Ellbogengelenks
65,00 %
80,00 %
eines Armes unterhalb des Ellbogengelenks
60,00 %
80,00 %
eines Beines über der Mitte des Oberschenkels
70,00 %
80,00 %
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels
60,00 %
80,00 %
eines Beines bis unterhalb des Knies
50,00 %
80,00 %
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels
45,00 %
80,00 %
eines Fußes im Fußgelenk
40,00 %
60,00 %
einer großen Zehe
5,00 %
15,00 %
einer anderen Zehe
2,00 %
5,00 %


Ausser der erhöhten Gliedertaxe bietet die Vereinbarung einer Progressionsstaffel weitere Leistungsverbesserungen.

👁 Siehe auch: Progressionsstaffel
Schlagwort: Gliedertaxe, Invaliditätsstaffel