Unfallversicherung private, Gliedertaxe / verbesserte Gliedertaxe
Version vom 26. April 2017, 11:33 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die Unfallversicherungs-Gliedertaxe dient der Leistungseinordnung und Bestimmung der Entschädigungshöhe. Von der vereinbarten Invaliditäts-Versicherungssumme werden die % Sätze als entschädigung zu Grunde gelegt. Die allgemeine Gliedertaxe beinhaltet die Basisleistungen. Die verbesserte Gliedertaxe erbringt mehr Leistung. Für spezielle Berufe gibt es auch gang spezielle Taxen, wie z.b. für einen Zahnarzt und viele weitere Berufe.
versichert ist bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit | normale Gliedertaxe | verbesserte Gliedertaxe |
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eines Auges | ||
beider Augen | ||
des Geruchs | ||
des Geschmacks | ||
des Gehörs auf einem Ohr | ||
des Gehörs auf beiden Ohren | ||
der Hand im Handgelenk | ||
des Daumens | ||
des Zeigefingers | ||
eines anderen Fingers | ||
der Stimme | ||
eines Armes im Schultergelenk | ||
eines Armes bis oberhalb des Ellbogengelenks | ||
eines Armes unterhalb des Ellbogengelenks | ||
eines Beines über der Mitte des Oberschenkels | ||
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels | ||
eines Beines bis unterhalb des Knies | ||
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels | ||
eines Fußes im Fußgelenk | ||
einer großen Zehe | ||
einer anderen Zehe |
Ausser der erhöhten Gliedertaxe bietet die Vereinbarung einer Progressionsstaffel weitere Leistungsverbesserungen.
👁 Siehe auch: Progressionsstaffel
Schlagwort: Gliedertaxe, Invaliditätsstaffel