Ordnungswidrigkeiten

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Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, OWiG). Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kann neben der Geldbuße (Synonym: Bußgeld) auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden.

Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld oder im Rahmen eines Bußgeldverfahrens eine Geldbuße zu erheben. Das gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen (z. B. Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung), aber auch für Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften (z. B. die Verletzung einer Meldepflicht).

Ähnlich wie beim Strafrecht kann die Annahme von Vorsatz oder Fahrlässigkeit bei der Begehung einer Ordnungswidrigkeit einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe des Bußgelds haben. Quelle: Auszug Wikipedia


Ordnungswidrigkeiten - Beispiele:

Verstöße gegen
die Straßenverkehrsordnung (StVO) (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße) gegen Verwaltungsvorschriften (z. B. Verletzung der Meldepflich
gegen das Abfallrecht (z. B. unsachgemäße Entsorgung von Abfällen
im Gewerberecht (z. B. Nichtanmeldung eines Gewerbes
Verstöße gegen die öffentliche Ordnung (z. B. Lärmbelästigung)n
nicht abschließend




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