Waldversicherungen

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  • Zu der Waldversicherung zählt die Wald Haftpflichtversicherung und
- Waldhaftpflichtversicherung - Waldeigentümerversicherung,
- Waldbrandversicherung - Waldfeuerversicherung,
- Waldsturmversicherung,
- die gesetzliche landwirtschaftliche Unfallversicherung als Pflichtversicherung für Waldbesitzer
und ggf. als Ergänzung:
- die Umwelthaftpflichtversicherung,
- und die Umweltschadenversicherung.


  • Die Wald Haftpflichtversicherung und Waldbesitzerhaftpflichtversicherung - Leistung des Versicherers
Der Waldbesitzer trägt die volle Verantwortung, wenn bei Forstarbeiten ein Schaden verursacht wird und Schadensersatzansprüche gestellt werden. Beispiel: Der Waldbesitzer verletzt die Verkehrssicherungspflichten. Der Waldbesitzer verursacht einen Schaden durch den Einsatz von nicht zulassungspflichtigen Arbeitsmaschinen oder anderer Geräte. Der Haftpflichtversicherer prüft die Schadenersatzforderung, wehrt ggf. ab und leistet bei berechtigten Forderungen.
Vereinsversicherung tipp ohne.png Unter der Voraussetzung, dass bei einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung (PHV) die Mitversicherung unbebauter Grundstücke enthalten sind, das Grundstück i.d.R. nicht größer als 10.000 m ist und der Versicherer Waldgrundstücke "unbebauten Grundstücken" gleichstellt, kann Versicherungsschutzfür die Wald Haftpflichtversicherung über die PHV bestehen.
.... Bubble qa.png . Häufig gestellte Fragen zur Waldhaftpflichtversicherung
  • Besteht für den Waldeigentümer die gesetzliche Verpflichtung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen ?
Nein, es besteht hierzu keine Pflicht, ist aber mehr als ratsam.


  • Welche Schäden übernimmt die Versicherung ?
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter. Eigenschäden sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes.


  • Welche Gesetze hat ein Waldeigentümer zu beachten ?
Für den Waldbesitzer gilt es das Bundeswaldgesetz (BWaldG) und die spezifischen Landesgesetze (LWaldG) zu beachten.


  • Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht ?
Derjenige, der eine Gefahrenquelle unterhält oder schafft, ist dazu verpflichtet alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, damit Schäden verhindert werden. Die Verkehrssicherungspflicht ist eine deliktrechtliche Verhaltensweise zur Abwehr von Gefahrenquellen. Ein Unterlassen kann nach §§ 823 ff BGB zu Schadenersatzansprüche herbeiführen. Ein Unterlassen liegt dann vor wenn eine Pflicht zur Handlung besteht.


  • Was sind waldtypische Gefahren ?
Vorab, für waldtypische Gefahren im Waldbestand und den Waldwegen besteht keine Verkehrssicherungspflicht. Mit waldtypischen Gefahren muss der Waldbesucher immer rechnen. Dies sind Gefahren, die aus der Natur und/oder der bei ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung entstehen. Waldbesucher setzten sich bewusst dem allgemeinem Lebensrisiko aus, eine Haftung für den Waldbesitzer schliesst sich aus.


  • Was sind atypische Waldgefahren ?
Mit atypischen Gefahren muß der Waldbenutzer nicht rechnen. Diese entstehen nicht aus der Natur, sie sind vom Waldbesitzer (oder einem Dritten) geschaffen werden. Hierbei handelt es sich um Treppen, Geländer, Abrgrabungen, Schranken, Hochsitze, Brücken, Sitzbänke und dergleichen. Hier haftet der Waldeigentümer/Waldbesitzer.


  • Welche Verkehrssicherheitspflichten hat der Waldeigentümer / Waldbesitzer zu beachten ?
Besondere Beachtung der Vorschriften gilt bei Waldkindergärten, Waldparkplätzen, Waldkletterparks und gleichgearteter Nutzung. Bei Waldbeständen die an Wegen, Straßen, Bahnlinien, Parkplätzen, Seen und weiteren zugänglichen Stellen angrenzen, bedarf es gleichfalls besonderer Aufmerksamkeit und entsprechender Vorkehrungen. Hierzu gehören u.a. regelmäßige Baumkontrollen und die entsprechend nötige Baumpflege. Der Wald muß auf die Standsicherheit und Stabilität gegen Windwurf und Windbruch und ggf. abbrechende Totäste überprüft werden. Hierüber sollte Protokoll (mit Fotos) geführt werden.


  • Welche Folgen hat die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ?
Liegt eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor, entsteht ein zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch. Liegt ein Personenschaden vor, treten ggf. auch strafrechtliche Folgen ein.


  • Was kostet eine Waldhaftpflichtversicherung ?
Waldbesitzerhaftpflicht für 7500 qm Wald = 45,60 Euro
Waldbesitzerhaftpflicht für 1 ha Wald = 47,60 Euro
Waldbesitzerhaftpflichtversicherung für 6 ha Wald = 107,00 Euro
Waldbesitzerhaftpflichtversicherung für 30 ha Wald = 122,00 Euro
weitere Kombinations-Beispiele (Haftpflicht+Brand+Sturm) bitte weiter unten einsehen
...... Sofortanfrage.png . Anfrage / Sofortangebot zur Wald Haftpflichtversicherung - kostenfrei und unverbindlich - anfordern
  • Die Waldbrandversicherung / Waldfeuerversicherung
In 95% der Fälle entsteht ein Waldbrand nicht durch eine naturbedingte Ursache. Oftmals ist Unachtsamkeit für einen Waldbrand die Ursache. Wie z.B. ein Lagerfeuer, eine weggeworfene Zigarette. Der Verursacher ist in den meisten Fällen nicht zu ermitteln. Die Waldbrandversicherung bietet dem Waldbesitzer einen finanziellen Ausgleich im Schadensfall.
Vereinsversicherung tipp ohne.png Waldbrandgefahrenindex: Ausgabezeitraum: i.d.R. März bis Oktober ► https://www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html


  • Versichert sind Schäden durch:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
  • Was versichert ist:
- stehender Waldbestand
- bereits geschlagenes Holz
- Weihnachtsbaumkulturen sofern mit eingeschlossen
  • Was nicht versichert ist:
Schäden an Holzbeständen sind durch die Waldbrandversicherung nicht versichert, wenn sie die durch Verschwelung zu Holzkohle (Meilerstätten) entstehen. Ebenso sind Schäden an Stümpfen (Stöcken) und an Bodendecke und Schäden durch Kriegsereignisse ausgeschlossen.


  • Leistungen des Versicherers - Wertermittlung
Entsprechend dem tariflich zu Grunde liegenden Wertermittlungsverfahren und der vertraglich vereinbarten Deckungs-, Versicherungssumme wird die Höhe der Versicherungsleistung ermittelt. Es gibt drei Möglichkeiten, Methoden den Versicherungswert zu ermitteln. Hierbei handelt es sich um die Vollwert-, Teilwert- und Pauschalmethode.
Vereinfacht erläutert: Die Vollwertmethode eignet sich für alle Waldbestände.
- Pauschalwertmethode
Hier wird eine vertraglich vereinbarte Summe je ha Wald fällig, z.B. 5000,00 Euro je ha. Das Alter des Waldes spielt hier keine Rolle. Zusätzliche Erlöse aus der Verwertung des Restholzes werden hier nicht angerechnet. Diese Methode wird oft angewendet bei Beständen, bei denen ein Wertzuwachs nicht zu erwarten ist oder bei Beständen mit geringem Wert, aber hohen Investitionskosten.
- Teilwertmethode
Hier werden vertraglich vereinbarte Kosten mit altersabhängiger Zinsaufrechnung bezahlt. Dies bedeutet, je älter der Wald wird, desto höher wird die Entschädigung im Schadensfall.
- Vollwertmethode
Hier wird unter Berücksichtigung des Alters des Waldbestandes ein Wert nach der sog. Waldwertrechnungsmethode ermittelt und ersetzt. Die Grundlagen der Wertermittlung und die Höhe der Entschädigung werden vorher vertraglich vereinbart. Die Versicherung zum Vollwert ist für alle Bestände anwendbar. Besonders ist diese Methode für Jungbestände geeignet, da hier nach einem Brand nicht mit Restwerterlösen zu rechnen ist.Die Voll- und Teilwertmethode führt mit zunehmenden Alter des Waldes zu steigenden Erlösen.


  • Die Waldsturmversicherung - Sturmversicherung Wald
Durch einen schweren Sturm kann ein Waldbestand teilweise beschädigt werden, sogar komplett zerstört werden. Die Folgen daraus sind, dass noch unreifes Holz vorzeitig genutzt werden muss. Zusätzlich ist die Wiederaufforstung zwingend erforderlich. Die Waldsturmversicherung deckt die entstehenden Kosten im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen.


  • Gesetzliche landwirtschaftliche Unfallversicherung - Pflichtversicherung Waldversicherung
Ausnahmslos alle land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer sind gem. § 5 SGB VII versicherungs- und beitragspflichtig in der BG. Auf Antrag besteht die Möglichkeit für Unternehmen bis 0,25 ha landw. Nutzfläche oder Forstfläche (Klein- und Kleinstlandwirte) sich auf Antrag befreien zu lassen. Siehe Urteil: Az. L 10 U 2233/2014.

Bewirtschafter einer Waldfläche laut der gesetzlichen Unfallversicherung sind:
der Eigentümer der Waldfläche, bei Selbstbewirtschaftung,
der Pächter einer Waldfläche,
der Besitz- und Eigentumszusammenschluss forstwirtschaftlicher Einzelunternehmen.


  • Umwelthaftpflichtversicherung
Die Umwelthaftpflichtversicherung deckt die privatrechtliche Ansprüche Dritter bei Personen- oder Sachschäden ab. Sie stellt eine besondere Form der Betriebshaftpflichtversicherung dar. Sie deckt das Umweltschadenrisiko das von umweltgefähdenden Anlagen/Maschinen ausgeht. Planung und Lieferung dieser Analgen und deren Teile sind ebenso versicherbar.
Umweltschäden sorgen für extreme finanzielle Risiken, die Schadenersatzansprüche bei Boden-, Wasserverunreinigungen oder gar Vergiftungen und gesundheitlich geschädigten Menschen wie auch der Pflanzen- und Tierwelt nach sich ziehen. Oftmals gefährdet ein solcher Schadenfall die Existenz des Schädigers.
⚠️ Diese Risiken sind in der Waldhaftpflicht- und auch Betriebshaftpflichtversicherung nicht versichert.


  • Umweltschadenversicherung
Die Umweltschadenversicherung (USV) ist eine Versicherung gegen Schäden an der Umwelt. Nach dem Umweltschadengesetz vom 14-11-2007 haften Verursacher von Umweltschäden auch für Schäden an Flora, Fauna, Böden und Gewässern. Es besteht die Verpflichtung zur Sanierung. Bei der Suche nach dem Verursacher von Umweltschäden kann es zur sogenannten Durchgriffshaftung kommen. Die Verantwortlichen können persönlich für die Sanierung von Umweltschäden haftbar gemacht werden.
Ein Umweltschaden ist die Schädigung von natürlichen Lebensräumen, von geschützten Arten, von Gewässern und des Bodens. Im Rahmen der Umweltschadenversicherung besteht Versicherungsschutz für Schäden an geschützten natürlichen Lebensräumen und an besonders geschützten Tierarten, Pflanzenarten sowie Naturschutzgebiete und den Vogelschutzgebieten.
⚠️ Die Haftungsrisiken sind sehr hoch, eine Vielzahl von Risiken sind nicht kalkulierbar.
...... Sofortanfrage.png .. Anfrage / Sofortangebot - kostenfrei und unverbindlich - anfordern
  • Leistungsübersicht der verschiedenen Versicherungs-, Vertragsarten
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  ist versichert
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  ist nicht versichert
Versicherungsart Haftpflichtversicherung Brandversicherung Sturmversicherung
versicherte Risiken
Haftpflichtansprüche
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Ersatzansprüche
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Brand
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Blitzschlag
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Explosion
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Sturm
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versicherte Sachen / Kosten
Personenschäden
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Sachschäden
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Vermögensschäden
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stehender Waldbestand
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geschlagenes Holz
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Abräumkosten
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Feuerlöschkosten
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Kulturkosten
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Weihnachtsbaumkultur
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Beitragsgrundlage
vereinbarte Versicherungssumme
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forstliche Betriebsfläche
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Größe der zu versichernden Waldfläche
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Risikolage
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Baumarten und Altersklassenaufbau
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Holzvorrat
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  • Was kostet eine Waldversicherung - Beitragsbeispiele - Jahresbeiträge

- Waldbesitzerhaftpflicht, Waldbrand- und Waldsturmversicherung für bis zu 5 ha Wald = Kosten 120,00 Euro
- Waldbrand- und Waldsturmversicherung für 9 ha Wald Kosten 190,00 Euro
- Waldbesitzerhaftpflicht, Waldbrand- und Waldsturmversicherung für bis zu 10 ha Wald = Kosten 205,00 Euro
- Waldbrandversicherung Kosten für 1103 ha = 422,38 Euro
- Waldbrand- und Waldsturmversicherung für 15 ha Eichenwald = 517,00 Euro
- Waldbrand- und Waldsturmversicherung für 1230 ha Wald = 11.971,00 Euro
- Waldsturmversicherung für 5 ha = 61,30 Euro
- Waldbrand- und Waldsturmversicherung für 6 ha Fichtenwald = 89,70 Euro
- Waldbesitzerhaftpflicht, Waldbrand- und Waldsturmversicherung für 1,5 ha Wald  = 120,00 Euro
- Waldbrand- und Waldsturmversicherung für 6,3 ha Wald = 165,00 Euro
- Waldbesitzerhaftpflichtversicherung für 6 ha Wald = 119,00 Euro
- Waldbesitzerhaftpflicht, Waldbrand- und Waldsturmversicherung für 9,3 ha Wald =  205,00 Euro
- Waldbesitzerhaftpflichtversicherung für 30 ha Wald  = 119,00 Euro
- Waldbrandversicherung für 7,2 ha  = 49,88 Euro
- Waldsturmversicherung für 4,3 ha  =  87,25 Euro
- Waldbrand- und Waldsturmversicherung für 59 ha Wald = 753,68 Euro
- Waldbesitzerhaftpflicht für 1 ha Wald = 47,60 Euro
- Waldbesitzerhaftpflicht- und Waldbrandversicherung für 26 ha Wald = 181,55 Euro
- Waldbesitzerhaftpflichtversicherung für 26 ha Wald = 124,95 Euro
- Waldbrandversicherung für 26 ha Wald= 56,60 Euro
- Waldbesitzerhaftpflichtversicherung für 3000 qm Wald = 45,60 Euro
- Waldbrandversicherung für 15,2 ha = 152,82 Euro
- Waldsturmversicherung für 15,2 ha = 312,56 Euro
- Waldbrandversicherung für 1182 ha Wald = 1003,52 Euro
- Waldbesitzerhaftpflicht für 7500 qm Wald = 45,60 Euro
- Waldbesitzerhaftpflicht, Waldbrand- und Waldsturmversicherung für 38 ha Wald  = 324,87 Euro


  • Waldversicherung Vergleich - Anbieter/Versicherer - Empfehlungen
Die namenhaften Anbieter für die unterschiedlichen Risiken sind: Waldversicherung AXA, Waldversicherung Gothaer, NV Waldversicherungen, HKD Waldversicherung, R+V Waldversicherung, Gothaer Waldversicherung, AXA Waldversicherung. Die Voraussetzungen bezüglich der Waldgröße und des Baumbestandes schließen einen herkömmlichen Vergleich aus.


⚠️ Zu berücksichtigen ist, dass die Überzahl der Anbieter sich auf die betrieblichen Risiken der Waldwirtschaft, Landwirtschaft ausgerichtet haben und weniger auf den Privat-Waldeigentümer.


Vereinsversicherung tipp ohne.png Für Privat-Waldeigentümer ist speziell die Haftpflichtversicherung der AXA sehr gefragt.

Für Privat-Waldeigentümer und der Absicherung von Haftpflicht+Brand+Sturm, ist die Gothaer der Favorit.


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  • Allianz

Die Allianz versichert in erster Linien im Rahmen von "betriebs-, landwirtschaftlichen Risiken" hier auch die Waldhaftpflichtversicherung. Waldbrand- und Sturmversicherung sind nicht Gegenstand des Schutzes.


  • AXA
Vereinsversicherung tipp ohne.png Die AXA bietet wahlweise die Haftpflicht-, Brand-, u. Waldsturmversicherung für Kleinwaldbesitzer an und weist für die Haftpflicht beste Prämien aus.
► Hier geht es direkt zur AXA, dem Beitragsrechner und Antrag..


  • Gothaer
Vereinsversicherung tipp ohne.png Die Gothaer bietet wahlweise die Haftpflicht-, Brand-, Waldsturmversicherung an. Für alle Risiken beträgt die Jahresprämie incl. Versicherungssteuer bis 5 ha Gesamtfläche 120,00 €, bis 10 ha Gesamtfläche 205,00 €. Versichert sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden!

► Hier geht es direkt zum Antrag der Gothaer.

Die Gesamtleistung für alle Haftpflicht-Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache – in der Umwelthaftpflicht-Versicherung und in der Umweltschadens-Versicherung das Einfache – der Deckungssummen. Selbstbeteiligung: 10 % der Entschädigung, mindestens jedoch 300 EUR je Schadenereignis in der Waldbrand- und Wald-Sturmversicherung.


  • R+V

Auch die R+V ist auf landwirtschaftliche Betriebe mit einem speziellem Branchenkonzept ausgerichtet.


Siehe auch
Versicherungsvergleich.de/Waldversicherung
www.Waldversicherungen.de


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Wir sind Versicherungsmakler und dies seit 1985 und inhabergeführt. Sie haben mit uns den Zugriff auf nahezu den gesamten Markt. Sie erhalten nur preis-leistungsoptimierte Angebote und dies zu selbstverständlich auch rabattierten Spitzenprämien. Wir sind an einer langfristigen Zusammenarbeit und Vertragsbetreuung interessiert. Wir betreuen Sie während der gesamten Vertragsdauer und sind im Schadenfall behilflich. Wir passen wenn nötig Ihren Versicherungsschutz an und übernehmen auch die notwendige Umdeckung zu einem besser aufgestellten Versicherer. Wir kooperieren mit ca. 100 Anbietern. Wir haften bis zu einer Million Euro bei Fehlauskünften.

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