Kfz Versicherung, Schadensmeldung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. Juni 2023, 07:51 Uhr

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Der Schädiger muss grundsätzlich nach einem Verkehrsunfall den Schaden seiner Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Der Geschädigte muss den Unfall nicht melden.

An der Unfallstelle sollte man als Geschädigter die Schäden am Fahrzeug dokumentieren und ggf. die Polizei und den Notarzt alarmieren. Um das Schadenereignis dem Versicherer später ordentlich melden zu können, sollten die Unfallbeteiligten ihre Personalien austauschen sowie die Personalien von evtl. vorhandenen Unfallzeugen notieren. Hilfreich ist es, die Unfallstelle sowie die beschädigten Fahrzeuge zu fotografieren um die Abwicklung des Verkehrsunfalls mit dem Versicherer zu erleichtern.


⚠️ Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab, auch wenn die Sachlage noch so klar erscheint. Sie gefährden sonst Ihren Versicherungsschutz.


  • Inhalt der Unfallmeldung

- Personalien des Schädigers bzw. des Geschädigten und evtl. der Unfallzeugen aufnehmen
- Autokennzeichen der Unfallfahrzeuge notieren
- genauen Unfallort angeben
- genauen Unfalltag und Unfalluhrzeit angeben
- Schadenhöhe einschätzen
- Unfallschilderung/Darstellung des Unfallhergangs aufzeigen
- Tagebuch / Aktenzeichen-Nr. der Polizei notieren
- Beweismittel, wie. z.B. Fotos vom Unfallort, Fotos der Unfallfahrzeuge machen

  • Was Ist zu tun

- Warnblinkanlage einschalten
- Sicherung der Unfallstelle
- Notruf absetzen (110 Polizei - 112 Feuerwehr)
- Warndreieck im entsprechenden Abstand vor der Unfallstelle aufstellen
- Erste Hilfe leisten, Verletzte versorgen

  • Beweismittel aufnehmen

- Unfallstelle fotografieren und skizzieren
- Unfallfahrzeuge fotografieren
- Unfallprotokoll erstellen mittels europäischer Unfallbericht erstellen
- Adressen von Zeugen notieren

  • Verkehrsfluss ggf. wieder herstellen

- Unfallstelle bei kleineren Bagatellschäden zügig räumen
- Unfallfahrzeuge zur Seite fahren

  • Personalienaustausch aller Unfallbeteiligten
  • Eigenen Kfz-Versicherer imformieren



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