Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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- Tätigkeitsaufnahme darf maximal drei Monate zurückliegen<br /> | - Tätigkeitsaufnahme darf maximal drei Monate zurückliegen<br /> |
Version vom 12. Januar 2023, 08:12 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den verpflichtenden Sozialversicherungen. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.
- Arbeitnehmer sind generell pflichtversichert.
- Ausnahmen: geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.
- Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen, sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.
- Freiwillige Arbeitslosenversicherung, diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zahlungen in die Arbeitslosenversicherung, mindestens zwölf Monate während zweieri Jahre vor Selbständigkeit
- Tätigkeitsaufnahme darf maximal drei Monate zurückliegen
- bei der Arbeitsagentur des Wohnortes muss ein Antrag gestellt worden sein
- Tätigkeitsnachweis erforderlich (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder Arbeitsvertrag)
- Firmenneugründer brauchen keinen Nachweis erbringen
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt nicht für Personen, die:
- sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen
- bereits längere Zeit selbständig waren
- Arbeitslosengeld II bezogen haben
Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung
Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt lediglich 60 - 67 % des letzten durchschnittlichen Nettolohns und richtet sich nach dem Familienstand. Die Leistungsdauer ist begrenzt und richtet sich an der Versicherungszeit und dem Alter aus.
Siehe auch
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/
Private Arbeitslosenversicherung
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Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
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Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
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Brigitte Smieskol
Volker Hahn
Pflichtversicherung, Pflichtversicherungen, Arbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld