Deckungsanfrage im Schadenfall: Unterschied zwischen den Versionen

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Hierunter versteht man die Anfrage bei einem Versicherer, ob ein eingetretener Versicherungsfall auch von der Versicherung gedeckt ist. Bei der Rechtsschutzversicherung ist dies von besonderer Bedeutung. Hier sollte immer, vor der Anwalts- Mandatsübertragung, eine Anfrage erfolgen.
Hierunter versteht man die Anfrage bei einem Versicherer, ob ein eingetretener Versicherungsfall auch von der Versicherung gedeckt ist. Bei der Rechtsschutzversicherung ist dies von besonderer Bedeutung. Hier sollte immer, vor der Anwalts- Mandatsübertragung, eine Anfrage erfolgen.


👁 Siehe auch: Deckungszusage, vorläufige Deckungszusage<br />
👁 Siehe auch: [[Deckungszusage / vorläufige Deckungszusage]] <br />





Version vom 17. Januar 2017, 13:24 Uhr

Deckungsanfrage


Hierunter versteht man die Anfrage bei einem Versicherer, ob ein eingetretener Versicherungsfall auch von der Versicherung gedeckt ist. Bei der Rechtsschutzversicherung ist dies von besonderer Bedeutung. Hier sollte immer, vor der Anwalts- Mandatsübertragung, eine Anfrage erfolgen.

👁 Siehe auch: Deckungszusage / vorläufige Deckungszusage


Schlagwort: Deckung, Deckungsanfrage, Schaden, Schadensmeldung