Reiterunfallversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png | | | [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |1000px]] ||| '''Von der reinen Reiterunfallversicherung wird häufig abgeraten. Der Versicherungsnehmer stellt sich i.d.R. mit der Normal-Unfallversicherung besser. Unfall-Invaliditätsschutz sollte überall gegeben sein und nicht nur im Umgang mit Pferden.''' ||| | ||
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Version vom 7. Januar 2022, 05:28 Uhr
Die Reiterunfallversicherung stellt eine besondere Art der Unfallversicherung dar. Im Gegensatz zur normalen privaten Unfallversicherung leistet diese jedoch nur bei Unfällen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen.
- Versicherte Person
In diesem Tarif wird eine Person versichert. Es sielt keine Rolle welches Pferd geritten wird.
- versichertes Pferd
Dieser spezielle Tarif versichert alle Reiter eines bestimmten Pferdes über einen Vertrag. (nicht bei berufs- erwerbsmäßiger Tätigkeit).
Siehe auch:
Unfallversicherung
Sportunfähigkeitsversicherung
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Schlagwort: Reitunfallversicherung, Reiterunfallversicherung, Reitsport Unfallversicherung, Unfallversicherung für Reiter, Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht