Anonym

Waldversicherungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
15 Bytes hinzugefügt ,  08:06, 10. Jun. 2021
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 86: Zeile 86:
* '''<ins>Gesetzliche</ins> landwirtschaftliche Unfallversicherung - Pflichtversicherung Waldversicherung'''<br />
* '''<ins>Gesetzliche</ins> landwirtschaftliche Unfallversicherung - Pflichtversicherung Waldversicherung'''<br />


:Ausnahmslos alle land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer sind gem. § 5 SGB VII versicherungs- und beitragspflichtig in der BG.  
:Ausnahmslos alle land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer sind gem. § 5 SGB VII versicherungs- und beitragspflichtig in der BG. Auf Antrag besteht die Möglichkeit für Unternehmen bis 0,25 ha landw. Nutzfläche oder Forstfläche (Klein- und Kleinstlandwirte) sich auf Antrag befreien zu lassen. Siehe Urteil:  Az. L 10 U 2233/2014.<br />
:Auf Antrag besteht die Möglichkeit für Unternehmen bis 0,25 ha landw. Nutzfläche oder Forstfläche (Klein- und Kleinstlandwirte) sich auf Antrag befreien zu lassen. Siehe Urteil:  Az. L 10 U 2233/2014.<br />
 


: Bewirtschafter einer Waldfläche laut der gesetzlichen Unfallversicherung sind:<br />
: Bewirtschafter einer Waldfläche laut der gesetzlichen Unfallversicherung sind:<br />


:- der Eigentümer der Waldfläche, bei Selbstbewirtschaftung,<br />
:- der '''Eigentümer''' der Waldfläche, bei Selbstbewirtschaftung,<br />
:- der Pächter einer Waldfläche,<br />
:- der '''Pächter''' einer Waldfläche,<br />
:- der Besitz- und Eigentumszusammenschluss forstwirtschaftlicher Einzelunternehmen.<br />
:- der Besitz- und '''Eigentumszusammenschluss''' forstwirtschaftlicher Einzelunternehmen.<br />




45.033

Bearbeitungen