Privatrechtsschutzversicherung, rückwirkende Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Siehe auch:'''<br />
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[[IPrivatrechtsschutzversicherung, Verkehrsrechtsschutzversicherung]]<br />
[[Privatrechtsschutzversicherung, Verkehrsrechtsschutzversicherung]]<br />





Version vom 26. April 2021, 06:35 Uhr

Eine rückwirkende Versicherung gibt es nur bei der ARAG. Es handelt sich hierbei um den Tarif "Verkehrs-Rechtsschutz-sofort". Selbst wenn ein Verkehrsunfall bereits stattgefunden hat, übernimmt die ARAG bestimmte Kosten. Voraussetzung: Der Versicherungsnehmer hat noch keinen eignen Anwalt beauftragt.

Siehe auch:
Privatrechtsschutzversicherung, Verkehrsrechtsschutzversicherung


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