Privathaftpflichtversicherung, Kinder: Unterschied zwischen den Versionen

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👁 Siehe auch: [[Privathaftpflichtversicherung, versicherte Personen]] <br />
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👁 Siehe auch: [[Privathaftpflichtversicherung, deliktsunfähige Kinder]]  <br />
[[Privathaftpflichtversicherung, versicherte Personen]] <br />
👁 Siehe auch: [[Privathaftpflichtversicherung, Kinder u. getrennt lebende Eltern]] <br />.   
[[Privathaftpflichtversicherung, deliktsunfähige Kinder]]  <br />
[[Privathaftpflichtversicherung, Kinder u. getrennt lebende Eltern]] <br />.   





Version vom 5. April 2021, 09:58 Uhr


Eine spezielle Haftpflichtversicherung für Kinder gibt es nicht. Unverheiratete Kinder sind in der Familienpolice mitversichert. Dies Mitversicherung gilt i.d.R. Bis zum Ende des Studiums oder der ersten Ausbildung. Danach ist ein eigenständiger Vertrag notwendig.

⚠️ Kinder unter 7 Jahren sind schuldunfähig. D.h. Die Eltern sind nicht haftbar zu machen. Nutzen Sie auf aber jeden Fall die Deckungserweiterung "Mitversicherung deliktunfähiger Kinder". So sind Sie auf der sicheren Seite wenn ein Schaden bei Freunden oder Nachbarn entsteht. Die Versicherung leistet dann Schadenersatz.


👁 Siehe auch:
Privathaftpflichtversicherung, versicherte Personen
Privathaftpflichtversicherung, deliktsunfähige Kinder
Privathaftpflichtversicherung, Kinder u. getrennt lebende Eltern
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Schlagwort: Kinderhaftpflicht, Kinderhaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung für Kinder

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