Privatrechtsschutzversicherung, Vertrags- / Sachenrechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''versichert''', Gegenstand der Versicherung sind:
* '''Versichert''', Gegenstand der Versicherung, sind:


- Werksverträge,<br />
- Werksverträge,<br />

Version vom 22. März 2021, 08:07 Uhr


Verträge aus dem privaten Bereich, des täglichen Lebens, führen immer wieder zu Streitigkeiten. Der Vertrags- und Sachenrechtsschutz hilft bei der Geltendmachung und Durchsetzung dieser Ansprüche.


  • Versichert, Gegenstand der Versicherung, sind:

- Werksverträge,
- Reparaturverträge,
- Kaufverträge,
- Reisverträge,
- Dienst-/ Beförderungsverträge,
- Streitigkeiten mit Versicherern (nicht aber mit dem eigenem Rechtsschutzversicherer)


  • Ausschlüsse, bestehen bei einigen Vertragsarten

- Mietverträge
- Arbeitsverträge
- als Mitglied verschiedenster Einrichtungen,

⚠️ Mietrechtsschutz und Arbeits-, Berufsrechtsschutz sind aber separat versicherbar.


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