Kfz Versicherung, Leasing: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. März 2021, 09:01 Uhr
Der Umfang des Versicherungsschutzes der Kfz-Versicherung ist bei Leasingfahrzeugen eindeutig geregelt. So hat der Leasingnehmer dafür Sorge zu tragen, dass die Leasingsache – das Fahrzeug – in einer „angemessenen Form“ gegen Beschädigungen und Diebstahl abgesichert wird.
Angemessene Form
Die „angemessene Form“ wird durch den Leasinggeber im Rahmen des Leasingvertrages geregelt. Im Regelfall reicht die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht aus, um die Vorgaben des Leasingvertrages zu erfüllen. Eine Teilkaskoversicherung muss mindestens abgeschlossen werden, dennoch wird meist eine Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen, um im Falle eines Totalschadens finanziell abgesichert zu sein.
Rechtlicher Hintergrund
Aus rechtlicher Sicht bleibt der Leasinggeber während der Laufzeit des Leasingvertrages der Eigentümer der Leasingsache. Wird diese beschädigt, ist der Leasingnehmer verpflichtet den Schaden zu ersetzen. Um bei einem Totalschaden vor einem evtl. Zahlungsausfall durch den Leasingnehmer entgegen zu wirken, ist die Kfz-Vollkaskoversicherung zu empfehlen. Die Kosten für die Kfz-Vollkastenversicherung gehen zu Lasten des Leasingnehmers. In den sog. Kombipaket-Leasingangeboten ist die Teil- oder Vollkaskoversicherung im Leasingpreis bereits beinhaltet.
Abtretung der Ansprüche
In den Vertragsbedingungen eines Leasingvertrages wird meist vereinbart, dass der Leasingnehmer sämtliche Ansprüche gegenüber der Versicherung an den Leasinggeber abgetreten werden. Der Leasinggeber will damit sicherstellen, dass ohne Mitarbeit des Leasingnehmers die Schadenregulierung erfolgen kann.
GAP-Deckung für Leasingfahrzeugen
Insbesondere die GAP-Deckung ist bei Leasingfahrzeugen zu empfehlen. Die GAP-Deckung versichert die Differenz bzw. Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und den Restbeträgen aus dem Leasingvertrag. Bei Fahrzeugen der gehobenen Kategorie kann die Lücke mehrere tausend Euro betragen.
Die GAP-Deckung kommt zu tragen bei
- Totalschaden
- Beschädigung
- Verlust
- Zerstörung
des versicherten Fahrzeugs. Zum Schadentag wird dann der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges ermittelt. Dieser entspricht dem aktuellen Wert eines gleichwertigen Fahrzeuges, unter Berücksichtigung des km-Standes und der Fahrzeugausstattung. Von der Entschädigungsleistung wird ein evtl. vorhandener Restwert abgezogen und der Differenzbetrag dem Versicherungsnehmer erstattet.
Meist jedoch fällt der Wiederbeschaffungswert geringer aus als die noch offenen Leasingraten bis zum Ende des vereinbarten Leasingzeitraums. Der Leasingnehmer ist trotz des totalen Wertverlustes verpflichtet die noch ausstehenden Leasingraten zu begleichen. Die GAP-Deckung übernimmt die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und den ausstehenden Leasingraten für den Versicherungsnehmer.
Beispielrechnung für die GAP-Deckung:
- Wiederbeschaffungswert des Leasingfahrzeugs am Schadentag: 20.000 Euro
- Restlaufzeit des Leasingvertrages ab dem Schadentag: 34 Monate
- monatliche Leasingrate: 749 Euro
- Leasing-Restbetrag: 25.466 Euro
- GAP-Deckung: 5.466 Euro
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