Privatrechtsschutzversicherung, Erbrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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- Testamentsanfechtung.<br /> | - Testamentsanfechtung.<br /> | ||
⚠️ Der Erblasser muß vor dem Vertragsabschluss noch am Leben sein. | ⚠️ Der Erblasser muß vor dem Vertragsabschluss einer Erbrechtsschutzversicherung noch am Leben sein. | ||
Aktuelle Version vom 19. Januar 2021, 10:52 Uhr
Die Privatrechtsschutzversicherung enthält i.d.R. lediglich eine erste anwaltliche Beratung in Sachen Erbrecht.
Sollte ein Rechtsstreit zu befürchten sein, sollte das Erbrecht umfassend versichert werden. Erbrechtliche Auseinandersetzungen kommen teuer.
Durch die Anzahl wie auch Länge der Verhandlungen und der Instanzen entstehen beachtliche Kosten. Der Streitwert ist gleichermaßen von Bedeutung.
- Streitigkeiten die Kosten verursachen
- Erbschaft antreten,
- Erbschaft ablehnen,
- Pflichtanteil geltend machen,
- Testamentsanfechtung.
⚠️ Der Erblasser muß vor dem Vertragsabschluss einer Erbrechtsschutzversicherung noch am Leben sein.
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