Unfallversicherung private, Definition Unfall: Unterschied zwischen den Versionen

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👁 Siehe auch: [[Unfallversicherung private, Insektenstich |Insektenstich ]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Unfallversicherung private, Insektenstich |Insektenstich ]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Unfallversicherung private, Sturz ]]  <br />
Schlagwort: Unfallversicherung private, private Unfallversicherung, wann liegt ein Unfall vor, Unfalldefinition, Unfallbegriff<br />
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Version vom 18. Januar 2021, 07:04 Uhr

Nach der Definition der Versicherer: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." Nur dann, wenn alle Punkte zutreffen, ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet.


👁 Siehe auch: Eigenbewegungsschaden
👁 Siehe auch: Insektenstich
👁 Siehe auch: Unfallversicherung private, Sturz
Schlagwort: Unfallversicherung private, private Unfallversicherung, wann liegt ein Unfall vor, Unfalldefinition, Unfallbegriff


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