Privathaftpflichtversicherung, Bauherr / Bauvorhaben: Unterschied zwischen den Versionen

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👁  Siehe auch: [[Gebäudeversicherung private, Bauherrenhaftpflichtversicherung]]<br />
👁  Siehe auch: [[Gebäudeversicherung private, Bauherrenhaftpflichtversicherung]]<br />
👁  Siehe auch: [[Merkblatt Bauherren]]<br />
Schlagwort: Bauvorhaben, Bauherrenhaftpflicht, Haftpflicht für Bauherren, Haftpflichtversicherung für Bauherren<br />
Schlagwort: Bauvorhaben, Bauherrenhaftpflicht, Haftpflicht für Bauherren, Haftpflichtversicherung für Bauherren<br />



Version vom 19. Oktober 2020, 08:19 Uhr

Versicherungsschutz bis zu ca. 25.000 € Bauvorhaben ist i.d.R. in der Privathaftpflichversicherung eingeschlossen. Diese Versicherung ist zeitlich befristet (maximal 12 Monate, von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich).

Kommen auf einer Baustelle Personen zu Schaden, so trägt der Bauherr die volle Verantwortung. Durch Architekten, Bauunternehmer und Handwerker wird der Bauherr nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbunden. Als Bauherr haben Sie die Gefahrenstelle veranlasst und tragen somit auch die Verantwortung und haften im Schadenfall.

Versicherungsschutz besteht wenn der Bauherr seiner

- Verkehrssicherungspflicht (Baustelle, Zufahrt, Materiallager),
- Auswahlpflicht (er muß geeignete Architekten und Handwerker auswählen),
- Überwachungspflicht (Unfallgefahr auf der Baustelle)

nicht ausreichend nachkommt.

⚠️ Kommt das Bauvorhaben teurer und/oder dauert länger an, ist der Abschluss einer separaten Bauherrenhaftpflichtversicherung notwendig.


👁 Siehe auch: Gebäudeversicherung private, Bauherrenhaftpflichtversicherung
Schlagwort: Bauvorhaben, Bauherrenhaftpflicht, Haftpflicht für Bauherren, Haftpflichtversicherung für Bauherren


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