Privatrechtsschutzversicherung, örtlicher Geltungsbereich: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach § 6 der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) bestimmt sich der Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung. Für den Rechtsfall besteht i.d.R. Versicherungsschutz in Europa, den Mittelmeeranliegerstaaten, den Kanarischen Inseln und Madeira. Die gerichtliche Zuständigkeit muß in diesen Ländern gegeben sein.





Version vom 12. Oktober 2020, 05:58 Uhr

Nach § 6 der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) bestimmt sich der Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung. Für den Rechtsfall besteht i.d.R. Versicherungsschutz in Europa, den Mittelmeeranliegerstaaten, den Kanarischen Inseln und Madeira. Die gerichtliche Zuständigkeit muß in diesen Ländern gegeben sein.



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