Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner u. ermäßigter Beitragssatz: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Juli 2020, 07:07 Uhr
Ab dem 01-01-2009 gilt für alle Krankenkassen ein allgemeiner, einheitlicher Beitragssatz.
Ab diesem Zeitpunkt wurde auch die allgemeine Krankenversicherungspflicht, die für alle gilt, eingeführt.
Für das Jahr beträgt dieser allgemeine Beitragssatz 14,6 % .
Für Versicherte die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von 14,0 %.
Zum allgemeinen Beitragssatz wird dem gesetzlich Versicherten noch der Zusatzbeitrag in Rechnung gestellt. Dieser ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsentwicklung
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Zusatzbeitrag
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