Krankenversicherung gesetzliche, Jahresverdienstgrenze: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
Nicht hinzugerechnet wird ein Minijob bis {{#var: 5.1}} Euro.<br /> | Nicht hinzugerechnet wird ein Minijob bis {{#var: 5.1}} Euro.<br /> | ||
§ 6 Abs. 6 SGB. § 6 Abs. 7 SGB V | |||
'''Entwicklung der Jahresverdienstgrenze von 2002 bis 2020''' | '''Entwicklung der Jahresverdienstgrenze von 2002 bis 2020''' | ||
{| class="wikitable" | {| class="wikitable" | ||
| || Allgemeine Grenze | | || Allgemeine Grenze V || || || Besondere Grenze || || | ||
|- | |- | ||
| Jahr || jährlich || Veränderung absolut || Veränderung in % || jährlich || Veränderung absolut || Veränderung in % | | Jahr || jährlich || Veränderung absolut || Veränderung in % || jährlich || Veränderung absolut || Veränderung in % |
Version vom 28. Januar 2020, 08:06 Uhr
⚠️ Die Jahresarbeitsverdienstgrenze (JAV) ist nicht identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze (BBG).
Die Jahresverdienstgrenze (Rechengröße) regelt, ab welcher Höhe des jährlichen Arbeitseinkommens ein Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr betroffen ist und in der Privaten Krankenversicherung aufgenommen werden kann.
Per Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird die Höhe der JAEG festgelegt, vgl. § 6 Abs. 6 SGB V.
Die jährliche Änderung der JAEG basiert auf dem Verhältnis: Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer zwischen Vorvorjahr und Vorjahr.
Zur Ermittlung des Jahresverdienstes wird das vertraglich vereinbarte Bruttojahresgehalt herangezogen. Falls ein Monatsgehalt vereinbart ist, wird das zwölffache des letzten Monatsgehaltes hochgerechnet. Zusätzlich werden Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und ähnliche Zuschläge bzw. Gratifikationen berücksichtigt.
Nicht hinzugerechnet wird ein Minijob bis 450,00 Euro.
§ 6 Abs. 6 SGB. § 6 Abs. 7 SGB V
Entwicklung der Jahresverdienstgrenze von 2002 bis 2020
Allgemeine Grenze V | Besondere Grenze | |||||
Jahr | jährlich | Veränderung absolut | Veränderung in % | jährlich | Veränderung absolut | Veränderung in % |
2018 | 64.550,00 Euro | 1.800 Euro | 3,13% | 56.250,00 Euro | 900,00 Euro | 1,72% |
2017 | 57.600 Euro | 1.350 Euro | 2,40% | 52.200 Euro | 1.350 Euro | 2,65% |
2016 | 56.250 Euro | 1.350 Euro | 2,46% | 50.850 Euro | 1.350 Euro | 2,73% |
2015 | 54.900 Euro | 1.350 Euro | 2,52% | 49.500 Euro | 900 Euro | 1,85% |
2014 | 53.550 Euro | 1.350 Euro | 2,59% | 48.600 Euro | 1.350 Euro | 2,86% |
2013 | 52.200 Euro | 1.350 Euro | 2,66% | 47.250 Euro | 1.350 Euro | 2,94% |
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsbemessungsgrenze
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsentwicklung bis 2020
Schlagwort: Jahresarbeitsentgeltgrenze
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur gesetzlichen Krankenversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.