Vereinshaftpflichtversicherung, Vereinsausstellungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Vereinsausstellungsversicherung schützt den Verein vor den finanziellen Folgen aus dem Verlust oder der Beschädigung der Produkte des Vereins bei Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen.
Unter den Versicherungsschutz der Ausstellungsversicherung fallen die Ausstellungsgüter aller Art während der Ausstellung, sowie beim Hin- und Rücktransport. Zusätzlich ist auch der Ausstellungsstand im Versicherungsschutz der Ausstellungsversicherung beinhaltet. Hierzu zählen z.B. Vitrinen, Schränke, Beleuchtung. Bezüglich der versicherten Sachen besteht keine Beschränkung.
Die Ausstellungsversicherung beinhaltet eine sog. All-Gefahren-Deckung. Unter den Versicherungsschutz fallen Schäden durch
* Brand
* Blitzschlag
* Explosion
* Raub
* mutwillige oder böswillige Beschädigung durch Dritte
* Transportunfall
* Bruch, verkratzen oder verbeulen der Gegenstände
'''Ausschlüsse vom Versicherungsschutz'''
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gefahren, wie z.B.:
* Krieg
* Streik
* Aussperrung
* Aufruhr
* politische Unruhen
'''Beitragshöhe'''
Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Wert der versicherten Gegenstände. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro beläuft sich der Beitrag auf ca. 15 Euro.


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'''Jahresvertrag'''


Werden mehrere Ausstellungen im Jahr durchgeführt, so besteht die Möglichkeit einen Jahresvertrag zu vereinbaren.






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Aktuelle Version vom 24. Oktober 2018, 07:45 Uhr

Vereinshaftpflichtversicherung, Vereinsausstellungen


Die Vereinsausstellungsversicherung schützt den Verein vor den finanziellen Folgen aus dem Verlust oder der Beschädigung der Produkte des Vereins bei Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen. Unter den Versicherungsschutz der Ausstellungsversicherung fallen die Ausstellungsgüter aller Art während der Ausstellung, sowie beim Hin- und Rücktransport. Zusätzlich ist auch der Ausstellungsstand im Versicherungsschutz der Ausstellungsversicherung beinhaltet. Hierzu zählen z.B. Vitrinen, Schränke, Beleuchtung. Bezüglich der versicherten Sachen besteht keine Beschränkung.

Die Ausstellungsversicherung beinhaltet eine sog. All-Gefahren-Deckung. Unter den Versicherungsschutz fallen Schäden durch

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Raub
  • mutwillige oder böswillige Beschädigung durch Dritte
  • Transportunfall
  • Bruch, verkratzen oder verbeulen der Gegenstände


Ausschlüsse vom Versicherungsschutz

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gefahren, wie z.B.:

  • Krieg
  • Streik
  • Aussperrung
  • Aufruhr
  • politische Unruhen


Beitragshöhe

Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Wert der versicherten Gegenstände. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro beläuft sich der Beitrag auf ca. 15 Euro.


Jahresvertrag

Werden mehrere Ausstellungen im Jahr durchgeführt, so besteht die Möglichkeit einen Jahresvertrag zu vereinbaren.


Schlagwort:


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