Hausratversicherung, Umzug in das Ausland: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei einem Umzug in das Ausland endet der Versicherungsschutz der Hausratversicherung spätestens zwei Monate nach dem Umzug. Kündigen Sie daher wegen Risikowegfalls die Versicherung. Zuviel gezahlte Beiträge erhalten Sie vom Versicherer zurück. | |||
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Version vom 3. August 2018, 07:39 Uhr
Bei einem Umzug in das Ausland endet der Versicherungsschutz der Hausratversicherung spätestens zwei Monate nach dem Umzug. Kündigen Sie daher wegen Risikowegfalls die Versicherung. Zuviel gezahlte Beiträge erhalten Sie vom Versicherer zurück.