Betriebshaftpflichtversicherung, Forderungsausfallsdeckung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Versicherungsumfang'''
* '''Versicherungsumfang'''<br />
 


* Übernahme von Kreditprüfungsaufgaben und Kreditüberwachungsaufgaben
* Übernahme von Kreditprüfungsaufgaben und Kreditüberwachungsaufgaben
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'''Versichert werden können'''
* '''Versichert werden können'''<br />
 
* Forderungen aus Warenlieferungen
* Forderungen aus Werkleistungen
* Forderungen aus Dienstleistungen
* Forderungen aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen
* Fabrikationsrisiken aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen
* weltweiter Versicherungsschutz (mit Ausnahme politisch instabiler Staaten)


- Forderungen aus Warenlieferungen
- Forderungen aus Werkleistungen
- Forderungen aus Dienstleistungen
- Forderungen aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen
- Fabrikationsrisiken aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen
- weltweiter Versicherungsschutz (mit Ausnahme politisch instabiler Staaten)


'''Kosten der Forderungsausfalldeckung'''


Als Berechnungsgrundlage werden die nachfolgenden Kriterien berücksichtigt:
* '''Kosten / Berechnungsgrundlage der Forderungsausfalldeckung'''<br />


* Gesamtjahresumsatz des zu versichernden Unternehmens
- Gesamtjahresumsatz des zu versichernden Unternehmens
* individuelle Risikosituation, insbesondere betriebliche Tätigkeit
- individuelle Risikosituation, insbesondere betriebliche Tätigkeit


Schlagwort:
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Version vom 6. Juli 2018, 05:18 Uhr

Im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit musste nahezu jedes Unternehmen bereits Forderungsausfälle finanzielle verkraften. Um einen Forderungsverlust von 20.000 Euro auszugleichen, muss bei einer Umsatzrendite von 5 % ein weiterer Umsatz von rund 400.000 Euro erwirtschaftet werden. Insbesondere beim Export von Waren und Dienstleistungen sind Eigentumsvorbehalte oder Pfandrechte rechtlich meist nicht durchsetzbar bzw. einklagbar.


  • Versicherungsumfang


  • Übernahme von Kreditprüfungsaufgaben und Kreditüberwachungsaufgaben
  • Übernahme des Mahnverfahrens und Inkassos
  • finanzieller Ausgleich im Schadensfall


  • Versichert werden können

- Forderungen aus Warenlieferungen - Forderungen aus Werkleistungen - Forderungen aus Dienstleistungen - Forderungen aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen - Fabrikationsrisiken aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen - weltweiter Versicherungsschutz (mit Ausnahme politisch instabiler Staaten)


  • Kosten / Berechnungsgrundlage der Forderungsausfalldeckung

- Gesamtjahresumsatz des zu versichernden Unternehmens - individuelle Risikosituation, insbesondere betriebliche Tätigkeit

Schlagwort:

Bim pim v02.png












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