Kündigung allgemein / Fristen: Unterschied zwischen den Versionen
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Anmerkung: Tag im Sinn des Gesetzes nach §§ 187 ff. = 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr<br /> | Anmerkung: Tag im Sinn des Gesetzes nach §§ 187 ff. = 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr<br /> | ||
Fällt der letzte Tag der Frist bzw. der Termin auf einen Samstag, Sonntag o. gesetzlichen Feiertag, dann läuft die Frist, Termin erst ab dem folgenden Werktag ab. | |||
Version vom 3. Juli 2018, 10:56 Uhr
Für die verschiedenen Vertragsarten gibt es unterschiedliche Kündigungsfristen. Ob nun Mietvertrag, Handyvertrag, Arbeitsvertrag, Zeitschriften ABO, Versicherungen usw., es ist erforderlich in jeden Vertrag hineinzuschauen. Es gelten häufig Mindestvertragslaufzeiten mit automatischer Vertragsverlängerung. Die Kündigungsfristen sind ebenfalls unterschiedlich und reichen von täglich, wöchentlich, monatlich, zum Quartalsende und weitere.
Zur Berechnung einer Frist sind grundsätzlich der Fristbeginn, Fristdauer, Fristende festzulegen.
Die §§ 189-192 BGB regeln die Auslegungen:
- 1 Jahr = 365 Tage
- halbes Jahr = 6 Monate
- ¼ Jahr = 3 Monate
- 1 Monat = 30 Tage
- ½ Monat = 15 Tage
- Anfang des Monats = 1. des Monats
- Mitte des Monats = 15. des Monats
- Ende des Monats = letzte Tag des Monats
Anmerkung: Tag im Sinn des Gesetzes nach §§ 187 ff. = 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Fällt der letzte Tag der Frist bzw. der Termin auf einen Samstag, Sonntag o. gesetzlichen Feiertag, dann läuft die Frist, Termin erst ab dem folgenden Werktag ab.
Schlagwort: Fristen Kündigung, Kündigungsfristen, allgemeine Kündigungsfristen
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