Gebäudeversicherung private, Leitungswasserversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Leitungswasserversicherung ist ein Bestandteil der privaten Gebäudeversicherung – Wohngebäudeversicherung.




'''Versicherungsschutz der Leitungswasserversicherung'''


Der Versicherungsschutz der Leitungswasserversicherung wird maßgeblich bestimmt, wo sich die schadenverursachende Wasserleitung befindet. Grundsätzlich sind Rohre innerhalb des Gebäudes mitversichert, hierzu zählen:


* Rohre der Wasserversorgung – Zu- und Ableitungsrohre sowie damit verbundene Schläuche
* Rohre der Warmwasser- oder Dampfheizung
* Rohre von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen
* Rohre von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen




'''Kein Versicherungsschutz in der Leitungswasserversicherung'''
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Rohre, die Bestandteile von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
'''Versicherungsschutz bei frostbedingten Schäden'''
Es besteht Versicherungsschutz bei frostbedingten Schäden an den nachfolgenden Installationen:
* Waschbecken
* Spülklosetts
* Badeeinrichtungen
* Heizkörper
* Heizkessel
* Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungsanlagen, Dampfheizungsanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpenanlagen oder Solarheizungsanlagen
'''Versicherungsschutz für weitere Rohre'''
Die nachfolgenden Rohre sind oftmals nur gegen Beitragszuschlag oder in hochwertigen Versicherungsprodukten im Versicherungsschutz beinhaltet:
* Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes
* Zuleitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks
* Ableitungsrohre der Wasserversorgung außerhalb des Gebäudes
'''Nicht versicherte Schäden in der Leitungswasserversicherung'''
Für den Versicherungsschutz der Leitungswasserversicherung ausschlaggebend ist, dass das Wasser bestimmungswidrig ausgetreten ist. Daher sind die Schäden ausgeschlossen, die im Zusammenhang stehen mit:
* Reinigungs-, Regen- und Planschwasser
* Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen und weiteren mobilen Gefäßen
* Schwamm
* Öffnen der Berieselungsanlage / Sprinkleranlage aufgrund eines Brandes
'''Beitragshöhe zur Leitungswasserversicherung'''
Die Beitragshöhe zur Leitungswasserversicherung ist von den nachfolgenden Faktoren abhängig:
* Alter des Gebäudes
* Genaue Adresse des zu versichernden Gebäudes
* Wohnfläche des zu versichernden Gebäudes
* Gebäudeausstattung des zu versichernden Gebäudes
* Anzahl an Geschossen und Wohneinheiten des zu versichernden Gebäudes
* Unterkellerung des zu versichernden Gebäudes
* Bauweise des zu versichernden Gebäudes





Version vom 25. Juni 2018, 10:52 Uhr

Die Leitungswasserversicherung ist ein Bestandteil der privaten Gebäudeversicherung – Wohngebäudeversicherung.


Versicherungsschutz der Leitungswasserversicherung

Der Versicherungsschutz der Leitungswasserversicherung wird maßgeblich bestimmt, wo sich die schadenverursachende Wasserleitung befindet. Grundsätzlich sind Rohre innerhalb des Gebäudes mitversichert, hierzu zählen:

  • Rohre der Wasserversorgung – Zu- und Ableitungsrohre sowie damit verbundene Schläuche
  • Rohre der Warmwasser- oder Dampfheizung
  • Rohre von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen
  • Rohre von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen


Kein Versicherungsschutz in der Leitungswasserversicherung

Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Rohre, die Bestandteile von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.


Versicherungsschutz bei frostbedingten Schäden

Es besteht Versicherungsschutz bei frostbedingten Schäden an den nachfolgenden Installationen:

  • Waschbecken
  • Spülklosetts
  • Badeeinrichtungen
  • Heizkörper
  • Heizkessel
  • Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungsanlagen, Dampfheizungsanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpenanlagen oder Solarheizungsanlagen


Versicherungsschutz für weitere Rohre

Die nachfolgenden Rohre sind oftmals nur gegen Beitragszuschlag oder in hochwertigen Versicherungsprodukten im Versicherungsschutz beinhaltet:

  • Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes
  • Zuleitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks
  • Ableitungsrohre der Wasserversorgung außerhalb des Gebäudes


Nicht versicherte Schäden in der Leitungswasserversicherung

Für den Versicherungsschutz der Leitungswasserversicherung ausschlaggebend ist, dass das Wasser bestimmungswidrig ausgetreten ist. Daher sind die Schäden ausgeschlossen, die im Zusammenhang stehen mit:

  • Reinigungs-, Regen- und Planschwasser
  • Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen und weiteren mobilen Gefäßen
  • Schwamm
  • Öffnen der Berieselungsanlage / Sprinkleranlage aufgrund eines Brandes


Beitragshöhe zur Leitungswasserversicherung

Die Beitragshöhe zur Leitungswasserversicherung ist von den nachfolgenden Faktoren abhängig:

  • Alter des Gebäudes
  • Genaue Adresse des zu versichernden Gebäudes
  • Wohnfläche des zu versichernden Gebäudes
  • Gebäudeausstattung des zu versichernden Gebäudes
  • Anzahl an Geschossen und Wohneinheiten des zu versichernden Gebäudes
  • Unterkellerung des zu versichernden Gebäudes
  • Bauweise des zu versichernden Gebäudes


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