Waldversicherungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Schlagwort: Waldversicherungen, Waldhaftpflicht, Waldbesitzerhaftpflicht, Wald versichern, Waldfeuerversicherung, Wald Feuerversicherung | Schlagwort: Waldversicherungen, Waldhaftpflicht, Waldbesitzerhaftpflicht, Wald versichern, Waldfeuerversicherung, Wald Feuerversicherung |
Version vom 7. Juni 2018, 05:06 Uhr
- Zu den Waldversicherungen zählt die:
- Waldbesitzerhaftpflichtversicherung,
- Waldbrandversicherung,
- Waldsturmversicherung
- und die gesetzliche landwirtschaftliche Unfallversicherung - als Pflichtversicherung.
- Die Waldbesitzerhaftpflichtversicherung
Der Waldbesitzer trägt die volle Verantwortung, wenn bei Forstarbeiten ein Schaden verursacht wird und Schadensersatzansprüche gestellt werden. Beispiel: Der Waldbesitzer verletzt die Verkehrssicherungspflichten. Der Waldbesitzer verursacht einen Schaden durch den Einsatz von nicht zulassungspflichtigen Arbeitsmaschinen oder anderer Geräte.
- Die Waldbrandversicherung
In 95% der Fälle entsteht ein Waldbrand nicht durch eine naturbedingte Ursache. Oftmals ist Unachtsamkeit für einen Waldbrand die Ursache. Wie z.B. ein wildes Lagerfeuer, eine weggeworfene Zigarette. Die Waldbrandversicherung bietet dem Waldbesitzer einen finanziellen Ausgleich im Schadensfall.
- Die Waldsturmversicherung
Durch einen schweren Sturm kann ein Waldbestand teilweise beschädigt werden, sogar komplett zerstört werden. Die Folgen daraus sind, dass noch unreifes Holz vorzeitig genutzt werden muss. Zusätzlich ist die Wiederaufforstung zwingend erforderlich. Die Waldsturmversicherung deckt die entstehenden Kosten im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen.
- Gesetzliche landwirtschaftliche Unfallversicherung - Pflichtversicherung Waldversicherung
Ausnahmslos alle land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer sind gem. § 5 SGB VII versicherungs- und beitragspflichtig in der BG. Auf Antrag besteht die Möglichkeit für Unternehmen bis 0,25 ha landw. Nutzfläche oder Forstfläche (Klein- und Kleinstlandwirte) sich auf Antrag befreien zu lassen. Siehe Urteil: Az. L 10 U 2233/2014
Bewirtschafter einer Waldfläche laut der gesetzlichen Unfallversicherung sind:
- der Eigentümer der Waldfläche, bei Selbstbewirtschaftung,
- der Pächter einer Waldfläche,
- der Besitz- und Eigentumszusammenschluss forstwirtschaftlicher Einzelunternehmen.
- Leistungsübersicht der verschiedenen Vertragsarten
Legende:
ist versichert | |
ist nicht versichert, versicherbar |
- Was kostet eine Waldversicherung - Beitragsbeispiele
- Waldbesitzerhaftpflicht, Waldbrand- und Waldsturmversicherung für bis zu 5 ha Wald = Kosten 120,00 Euro
- Waldbrand- und Waldsturmversicherung für 9 ha Wald Kosten 190,00 Euro
- Waldbesitzerhaftpflicht, Waldbrand- und Waldsturmversicherung für bis zu 10 ha Wald = Kosten 205,00 Euro
- Waldbrandversicherung Kosten für 1103 ha = 422,38 Euro
- Waldbrand- und Waldsturmversicherung für 15 ha Eichenwald = 517,00 Euro
- Waldbrand- und Waldsturmversicherung für 1230 ha Wald = 11.971,00 Euro
- Waldversicherung Vergleich
Die namenhaften Anbieter für die unterschiedlichen Risiken sind: AXA, Gothaer, Nürnberger ... Die Prämienunterschiede sind beachtlich, daher macht ein Vergleich auch Sinn.
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