Vertrauensschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) '''greift bei unerlaubten Handlungen''' von Arbeitnehmern die dem Betrieb angehören, bei
* '''Versicherte Risiken'''
 
Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) '''greift bei unerlaubten Handlungen''' von Arbeitnehmern die dem Betrieb angehören, bei


- Betrug,<br />
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* '''Zu den Mitarbeitern zählen'''  
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- Angestellte,  
- Angestellte,<br />
- Aushilfen,  
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- Praktikanten und  
- Praktikanten und<br />
- Zeit-Arbeitskräfte.  
- Zeit-Arbeitskräfte.  



Version vom 29. Mai 2018, 15:38 Uhr

  • Versicherte Risiken

Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) greift bei unerlaubten Handlungen von Arbeitnehmern die dem Betrieb angehören, bei

- Betrug,
- Diebstahl,
- Veruntreuung,
- Sachbeschädigung,
- Sabotage von Betriebsangehörigen und anderen Vertrauenspersonen,
- Unternehmensschäden,
- wie auch Schäden von Dritten.

  • Zu den Mitarbeitern zählen

- Angestellte,
- Aushilfen,
- Praktikanten und
- Zeit-Arbeitskräfte.


Schlagwort: Vertrauensschaden, Vertrauensschadenversicherung, Veruntreuungsversicherung


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